Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an. Regelwerk |
Änderungstext
Gesetz zur Änderung der Kreisordnung sowie der Gemeindeordnung
- Schleswig-Holstein -
Vom 14. Juli 2023
(GVOBl. Schl.-H. Nr. 10 vom 27.07.2023 S. 308)
Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:
Artikel 1
Änderung der Gemeindeordnung
Die Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Februar 2003 (GVOBl. Schl.-H. S. 57), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 30. Mai 2023 (GVOBl. Schl.-H, S. 279), ward wie folgt geändert:
§ 46 wird wie folgt geändert:
In Absatz 12 wird nach Satz 1 folgender neuer Satz 2 eingefügt:
" § 33 Absatz 1 Satz 5 ist mit der Maßgabe entsprechend anwendbar, dass die ausstehende Besetzung eines Ausschussvorsitzes oder eines stellvertretenden Ausschussvorsitzes ungeachtet der Dauer als Verhinderung gilt."
Artikel 2
Änderung der Kreisordnung
Die Kreisordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Februar 2003 (GVOBl. Schl.-H. S. 94), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 30. Mai 2023 (GVOBl. Schl.-H. S. 279), wird wie folgt geändert:
§ 41 wird wie folgt geändert:
In Absatz 12 wird nach Satz 1 folgender neuer Satz 2 eingefügt:
" § 28 Absatz 1 Satz 5 ist mit der Maßgabe entsprechend anwendbar, dass die ausstehende Besetzung eines Ausschussvorsitzes oder eines stellvertretenden Ausschussvorsitzes ungeachtet der Dauer als Verhinderung gilt."
Artikel 3
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
ID 231528
ENDE |
(Stand: 05.03.2024)
Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: 90.- € netto (Grundlizenz)
(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)
Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt
? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion