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Regelwerk

Änderungstext

Gesetz zur Änderung der Kreisordnung sowie der Gemeindeordnung
- Schleswig-Holstein -

Vom 14. Juli 2023
(GVOBl. Schl.-H. Nr. 10 vom 27.07.2023 S. 308)


Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:

Artikel 1
Änderung der Gemeindeordnung

Die Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Februar 2003 (GVOBl. Schl.-H. S. 57), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 30. Mai 2023 (GVOBl. Schl.-H, S. 279), ward wie folgt geändert:

§ 46 wird wie folgt geändert:

In Absatz 12 wird nach Satz 1 folgender neuer Satz 2 eingefügt:

" § 33 Absatz 1 Satz 5 ist mit der Maßgabe entsprechend anwendbar, dass die ausstehende Besetzung eines Ausschussvorsitzes oder eines stellvertretenden Ausschussvorsitzes ungeachtet der Dauer als Verhinderung gilt."

Artikel 2
Änderung der Kreisordnung

Die Kreisordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Februar 2003 (GVOBl. Schl.-H. S. 94), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 30. Mai 2023 (GVOBl. Schl.-H. S. 279), wird wie folgt geändert:

§ 41 wird wie folgt geändert:

In Absatz 12 wird nach Satz 1 folgender neuer Satz 2 eingefügt:

" § 28 Absatz 1 Satz 5 ist mit der Maßgabe entsprechend anwendbar, dass die ausstehende Besetzung eines Ausschussvorsitzes oder eines stellvertretenden Ausschussvorsitzes ungeachtet der Dauer als Verhinderung gilt."

Artikel 3
Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.

ID 231528

ENDE

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