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Regelwerk

Änderungstext

Landesverordnung zur Anpassung von Rechtsvorschriften an geänderte Zuständigkeiten der obersten Landesbehörden und geänderte Ressortbezeichnungen
- Schleswig-Holstein -

Vom 27. Oktober 2023
(GVOBl. Schl.-H. Nr. 15 vom 16.11.2023 S. 514)


Aufgrund des § 27 Absatz 3 des Landesverwaltungsgesetzes verordnet das Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport im Einvernehmen mit dem Ministerium für Justiz und Gesundheit, dem Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur, dem Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur, dem Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung sowie dem Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz:

Abschnitt 1
Geschäftsbereich des Ministeriums für Justiz und Gesundheit

Artikel 1
Gesetz zur Durchführung des Altenpflegegesetzes und zur Ausbildung in der Altenpflegehilfe

Das Gesetz zur Durchführung des Altenpflegegesetzes und zur Ausbildung in der Altenpflegehilfe vom 12. Juni 2004 (GVOBl. Schl.-H. S. 152), geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 11. Dezember 2007 (GVOBl. Schl.-H. S. 487, 495), Zuständigkeiten und Ressortbezeichnungen zuletzt ersetzt durch Artikel 21 der Verordnung vom 16. Januar 2019 (GVOBl. Schl.-H. S. 30, 36), ist wie folgt geändert:

In § 4 Absatz 4 ist jeweils die Bezeichnung "Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren" durch die Bezeichnung "Ministerium für Justiz und Gesundheit" ersetzt.

Artikel 2
Verwaltungsgebührenverordnung

Die Verwaltungsgebührenverordnung vom 26. September 2018 (GVOBl. Schl.-H. S. 476), zuletzt geändert durch Verordnung vom 26. Juni 2023 (GVOBl. Schl.-H. S. 314), ist wie folgt geändert:

In § 4 Nummer 6 ist die Bezeichnung "Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren" durch die Bezeichnung "Ministerium für Justiz und Gesundheit" ersetzt.

Abschnitt 2
Geschäftsbereich des Ministeriums für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur

Artikel 3
SHIBB Errichtungsverordnung

Die SHIBB Errichtungsverordnung vom 12. November 2020 (GVOBl. Schl.-H. S. 860) ist wie folgt geändert:

1. In § 1 ist das Wort "Arbeit" durch die Wörter "berufliche Bildung" ersetzt.

2. In § 3 Satz 1 ist das Wort "Arbeit" durch die Wörter "berufliche Bildung" ersetzt.

3. In § 4 Satz 2 ist das Wort "Arbeit" durch die Wörter "berufliche Bildung" ersetzt.

Artikel 4
SHIBB-Studienleitungenarbeitszeitverordnung

Die SHIBB-Studienleitungenarbeitszeitverordnung vom 18. Juni 2021 (GVOBl. Schl.-H. S. 850) ist wie folgt geändert:

1. In § 2 Satz 2 ist das Wort "Arbeit" durch die Wörter "berufliche Bildung" ersetzt.

2. In § 5 Satz 2 ist das Wort "Arbeit" durch die Wörter "berufliche Bildung" ersetzt.

3. In § 6 Absatz 2 ist das Wort "Arbeit" durch die Wörter "berufliche Bildung" ersetzt.

Artikel 5
Gesundheitsfachberufegesetz Schleswig-Holstein

Das Gesundheitsfachberufegesetz Schleswig-Holstein vom 27. November 1995 (GVOBl. Schl.-H. S. 380), zuletzt geändert durch Gesetz vom 29. März 2022 (GVOBl. Schl.-H. S. 486), ist wie folgt geändert:

In § 5 Absatz 1 Satz 2 ist die Bezeichnung "Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus" durch die Bezeichnung "Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur" ersetzt.

Artikel 6
Ausbildungsförderungszuständigkeitsverordnung

Die Ausbildungsförderungszuständigkeitsverordnung vom 22. Dezember 1975 (GVOBl. Schl.-H. S. 340), zuletzt geändert durch Verordnung vom 26. Februar 2001 (GVOBl. Schl.-H. S. 38), Ressortbezeichnung zuletzt ersetzt durch Artikel 16 und 21 der Verordnung vom 16. Januar 2019 (GVOBl. Schl.-H. S. 30, 36), ist wie folgt geändert:

1. In § 1 Satz 1 ist die Bezeichnung "Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren" durch die Bezeichnung "Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur" ersetzt.

2. In § 2a Satz 1 ist die Bezeichnung "Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren" durch die Bezeichnung "Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur" ersetzt."

Artikel 7
Landesverordnung über ein Grabungsschutzgebiet in der Gemeinde Bosau, Kreis Ostholstein

Die Landesverordnung über ein Grabungsschutzgebiet in der Gemeinde Bosau, Kreis Ostholstein, vom 8. Oktober 1988 (GVOBl. Schl.-H. S. 317), Ressortbezeichnungen zuletzt ersetzt durch Artikel 16 der Verordnung vom 16. Januar 2019 (GVOBl. Schl.-H. S. 30, 36), ist wie folgt geändert:

In § 1 Absatz 2 Satz 1 ist die Bezeichnung "Ministerium für Justiz, Europa, Verbraucherschutz und Gleichstellung" durch die Bezeichnung "Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur" ersetzt.

Artikel 8
Landesverordnung über ein Grabungsschutzgebiet im Bereich der Watten und Sände des nordfriesischen Wattenmeeres

Die Landesverordnung über ein Grabungsschutzgebiet im Bereich der Watten und Sände des nordfriesischen Wattenmeeres vom 23. August 1973 (GVOBl. Schl.-H. S. 319), Ressortbezeichnungen zuletzt ersetzt durch Artikel 16 der Verordnung vom 16. Januar 2019 (GVOBl. Schl.-H. S. 30, 36), ist wie folgt geändert:

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