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Änderungstext
Landesverordnung zur Änderung der Verwaltungsgebührenverordnung
- Schleswig-Holstein -
Vom 11. September 2024
(GVOBl. Schl.-H. Nr. 12 vom 10.10.2024 S. 740)
Aufgrund des § 2 des Verwaltungskostengesetzes des Landes Schleswig-Holstein vom 17. Januar 1974 (GVOBl. Schl.-H. S. 37), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 6. Dezember 2022 (GVOBl. Schl.-H. S. 1002, 1003), Ressortbezeichnungen zuletzt ersetz durch Artikel 64 der Verordnung vom 27. Oktober 2023 (GVOBl. Schl.-H. S. 514, 528), in Verbindung mit § 5 Absatz 3 der Verwaltungsgebührenverordnung vom 26. September 2018 (GVOBl. Schl.-H. S. 476), zuletzt geändert durch Verordnung vom 6. August 2024 (GVOBl. Schl.-H. S. 722), verordnet das Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport:
Die Verwaltungsgebührenverordnung vom 26. September 2018 (GVOBl. Schl.-H. S. 476), zuletzt geändert durch Verordnung vom 6. August 2024 (GVOBl. Schl.-H. S. 722), wird wie folgt geändert:
§ 6 Absatz 2 wird wie folgt geändert:
1. Die Angabe "53,00 Euro" wird ersetzt durch die Angabe "60,00 Euro".
2. Die Angabe "57,00 Euro" wird ersetzt durch die Angabe "61,00 Euro".
3. Die Angabe "68,00 Euro" wird ersetzt durch die Angabe "71,00 Euro".
4. Die Angabe "85,00 Euro" wird ersetzt durch die Angabe "89,00 Euro".
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung (11.10.2024) in Kraft.
ID 242384
ENDE |
(Stand: 15.10.2024)
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