Regelwerk

Änderungstext

Gesetz Nr. 1748 zur Änderung der Verfassung des Saarlandes

Vom 15. Juni 2011
(Amtsbl.I Nr. 25 vom 28.07.2011 S. 236)



Der Landtag des Saarlandes hat mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit folgendes Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird:

Artikel 1

Artikel 27 Absatz 3 der Verfassung des Saarlandes vom 15. Dezember 1947 (Amtsbl. S. 1077), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 14. Mai 2008 (Amtsbl. S. 986), wird wie folgt gefasst:

alt neu
 Die öffentlichen Schulen sind Gemeinsame Schulen. In ihnen werden Schüler unabhängig von ihrer Religionszugehörigkeit bei gebührender Rücksichtnahme auf die Empfindungen andersdenkender Schüler auf der Grundlage christlicher Bildungs- und Kulturwerte unterrichtet und erzogen. "Das öffentliche Schulwesen besteht aus allgemein bildenden und beruflichen Schulen. Allgemein bildende Schulen, an denen die allgemeine Hochschulreife erworben werden kann, sind Gemeinschaftsschulen und Gymnasien. Das Nähere bestimmt ein Gesetz."

Artikel 2

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