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Änderungstext
Verordnung zur Änderung der Verordnung über den Erlass eines Allgemeinen Gebührenverzeichnisses
- Saarland -
Vom 1. September 2020
(Amtsbl. Nr. 54 vom 17.09.2020 S. 871)
Aufgrund des § 5 Abs. 1 des Gesetzes über die Erhebung von Verwaltungs- und Benutzungsgebühren im Saarland vom 24. Juni 1964 (Amtsbl. S. 629), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15. Februar 2006 (Amtsbl. S. 474, 530), verordnet die Landesregierung:
Die Verordnung über den Erlass eines Allgemeinen Gebührenverzeichnisses in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Februar 1984 (Amtsbl. S. 381), zuletzt geändert durch die Verordnung vom 19. Juni 2018 (Amtsbl. I S. 402), wird wie folgt geändert:
1. In § 2 werden die Wörter "und am 31. Dezember 2020 außer Kraft" gestrichen.
2. Das nach § 1 erlassene Allgemeine Gebührenverzeichnis wird entsprechend der beigefügten Anlage geändert.
Allgemeines Gebührenverzeichnis (GebVerz) | Anlage |
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
ID: 201674
ENDE |
(Stand: 25.08.2021)
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