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Regelwerk

Änderungstext

Verordnung zur Änderung der Verordnung über den Erlass eines Allgemeinen Gebührenverzeichnisses
- Saarland -

Vom 1. September 2020
(Amtsbl. Nr. 54 vom 17.09.2020 S. 871)



Aufgrund des § 5 Abs. 1 des Gesetzes über die Erhebung von Verwaltungs- und Benutzungsgebühren im Saarland vom 24. Juni 1964 (Amtsbl. S. 629), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15. Februar 2006 (Amtsbl. S. 474, 530), verordnet die Landesregierung:

Artikel 1

Die Verordnung über den Erlass eines Allgemeinen Gebührenverzeichnisses in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Februar 1984 (Amtsbl. S. 381), zuletzt geändert durch die Verordnung vom 19. Juni 2018 (Amtsbl. I S. 402), wird wie folgt geändert:

1. In § 2 werden die Wörter "und am 31. Dezember 2020 außer Kraft" gestrichen.

2. Das nach § 1 erlassene Allgemeine Gebührenverzeichnis wird entsprechend der beigefügten Anlage geändert.


Allgemeines Gebührenverzeichnis (GebVerz) Anlage

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Artikel 2

Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.


ID: 201674

ENDE

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