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Thüringer Gesetz zur Neuordnung der Anerkennung von Kur- und Erholungsorten
Vom 28. Oktober 2013
(GVBl. Nr. 10 vom 07.11.2013 S. 293)
Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:
Artikel 1
ThürKOG - Thüringer Kurortegesetz
Thüringer Gesetz über die Anerkennung von Kur- und Erholungsorten
Artikel 2
Änderung der Thüringer Kommunalordnung
In § 4 Abs. 3 der Thüringer Kommunalordnung in der Fassung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), die zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 21. Dezember 2011 (GVBl. S. 531) geändert worden ist, wird die Verweisung " §§ 11 und 16" durch das Wort "Bestimmungen" ersetzt.
Artikel 3
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2014 in Kraft. Abweichend von Satz 1 tritt § 7 des Artikels 1 am Tage nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig mit dem Inkrafttreten nach Satz 1 tritt das Thüringer Kurortegesetz vom 10. Juni 1994 (GVBl. S. 625), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 18. Dezember 2002 (GVBl. S. 467), außer Kraft.
ENDE
(Stand: 26.04.2021)
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