Regelwerk, Allgemeines, Anlagentechnik, Wirtschaft,
SignaturVO
- Inhalt -
§ 1 Form, Inhalt und Änderung der Anzeige
§ 2 Inhalt des Sicherheitskonzepts
§ 3 Identitätsprüfung und Attributsnachweise
§ 4 Führung eines Zertifikatsverzeichnisses
§ 5 Einzelne Sicherheitsvorkehrungen des Zertifizierungsdiensteanbieters
§ 6 Ausgestaltung der Unterrichtung
§ 7 Sperrung von qualifizierten Zertifikaten
§ 8 Umfang der Dokumentation
§ 9 Ausgestaltung der Deckungsvorsorge
§ 10 Einstellen der Tätigkeit
§ 11 Freiwillige Akkreditierung
§ 12 (Festsetzung und Erhebung von Gebühren und Auslagen gültig ab 01.10.2021(weggefallen))
§ 13 Festsetzung und Erhebung von Beiträgen
§ 14 Inhalt und Gültigkeitsdauer von qualifizierten Zertifikaten
§ 15 Anforderungen an Produkte für qualifizierte elektronische Signaturen
§ 16 Verfahren der Anerkennung sowie der Tätigkeit von Prüf- und Bestätigungsstellen
§ 17 Zeitraum und Verfahren zur langfristigen Datensicherung
§ 18 Verfahren zur Feststellung der gleichwertigen Sicherheit von ausländischen elektronischen Signaturen und Produkten
§ 19 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Anlage 1 Vorgaben für die Prüfung von Produkten für qualifizierte elektronische Signaturen
I. Zu § 11 Abs. 3 dieser Verordnung und nach § 15 Abs. 7 des Signaturgesetzes (freiwillige Akkreditierung)
2. Algorithmen-Veröffentlichung und Neubestimmung der Eignung
3. Sicherheitsbestätigungen für Signaturprodukte
4. Veröffentlichung der Sicherheitsbestätigung für Produkte
II. Zu § 15 Abs. 5 dieser Verordnung und nach § 17 Abs. 1 und 3 Nr. 1 des Signaturgesetzes