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Verfahrensanweisung zur elektronischen Erfassung und anschließenden Übermittlung von Anzeigen und Erklärungen nach den §§ 4 und 5 EnSTransV an das zuständige Hauptzollamt (einschließlich Agrardieselstellen)
Vom 27. August 2024
(BAnz. AT vom 10.09.2024 B1)
Bekanntmachung siehe =>
Stand: 1. Januar 2024
1 Einleitung
1.1 Vorbemerkungen
Am 1. Mai 2017 hat die Zollverwaltung das Erfassungsportal zur EnSTransV in Betrieb genommen.
Das Erfassungsportal zur EnSTransV ermöglicht Begünstigten im Sinne des § 2 Absatz 2 EnSTransV, ihren Verpflichtungen elektronisch nachzukommen.
Dabei können über ein einmalig vom Begünstigten einzurichtendes Benutzerkonto Anzeigen und Erklärungen komfortabel und sicher über das Internet abgewickelt werden, ohne dass eine besondere Software erforderlich ist.
Am 1. Oktober 2019 hat die Zollverwaltung das Zoll-Portal (früher: Bürger- und Geschäftskundenportal) in Betrieb genommen. Das Zoll-Portal bietet einen einfachen und effizienten Zugang zu den Dienstleistungen des Zolls. Nach einmaliger Registrierung können Antragsverfahren und Geschäftsprozesse medienbruchfrei über das Internet abgewickelt werden.
Ab dem 1. Januar 2023 steht Ihnen das Erfassungsportal zur EnSTransV im Zoll-Portal als Dienstleistung "Erfassung von Steuerbegünstigungen gemäß EnSTransV" zur Verfügung.
Diese Verfahrensanweisung informiert über die Voraussetzungen zur Nutzung und gibt verfahrensspezifische Hinweise.
1.2 Was ist das Erfassungsportal zur EnSTransV?
1.2.1 Aktueller Funktionsumfang
Das Erfassungsportal zur EnSTransV dient der elektronischen Abgabe von:
Die Möglichkeit, einen Antrag auf Befreiung von der Abgabepflicht zu stellen, wurde durch die Änderung der EnSTransV zum 1. Juli 2019 obsolet und ist daher entfallen.
Nutzer können die bislang in den Vordrucken 1461 und 1462 geforderten Angaben über das Erfassungsportal zur EnSTransV an das zuständige Hauptzollamt bzw. die zuständige Agrardieselstelle übermitteln. Dabei werden alle Daten mit einem elektronischen Zertifikat verschlüsselt und sicher über das Internet übermittelt.
Dem Nutzer steht innerhalb des Erfassungsportals zur EnSTransV eine persönliche Oberfläche zur Verfügung, in der ausschließlich seine eigenen Daten zur Einsichtnahme und Bearbeitung vorgehalten werden.
1.2.2 Nutzerkreis
Das Erfassungsportal zur EnSTransV wird seitens der Zollverwaltung als kostenlose Möglichkeit der elektronischen Datenübermittlung durch Begünstigte im Sinne des § 2 Absatz 2 EnSTransV zur Verfügung gestellt.
Die Übermittlung von Anzeigen und Erklärungen im Sinne der EnSTransV ist zwingend elektronisch über das Erfassungsportal zur EnSTransV vorzunehmen, siehe § 7 Absatz 1 EnSTransV. Eine Befreiung von der elektronischen Nutzung ist nur in besonderen Härtefällen auf Antrag zulässig und möglich.
1.2.3 Voraussetzungen für die Nutzung des Erfassungsportals zur EnSTransV
1.2.3.1 Systemvoraussetzungen
Voraussetzung für die Nutzung des Erfassungsportals zur EnSTransV ist ein Computer mit Internetzugang, ein Geschäftskunden- bzw. Bürgerkonto im Zoll-Portal (www.zollportal.de) und ein ELSTER-Zertifikat. Darüber hinaus müssen ein aktueller Internet-Browser und ein Programm zum Öffnen von "PDF"-Dateien installiert sein.
1.2.3.2 Registrierung
1.2.3.2.1 Registrierung im Zoll-Portal
Für die Nutzung des Erfassungsportals zur EnSTransV kann ein vorhandenes Geschäftskunden- bzw. Bürgerkundenkonto im Zoll-Portal verwendet werden oder es muss eine Neuregistrierung im Zoll-Portal erfolgen.
Geschäftskunden benötigen hierfür zwingend ein ELSTER-Zertifikat für eine Organisation. Bürger können sich entweder mit ihrem ELSTER-Zertifikat (für sich und gemeinsam veranlagte Partner) oder mit ihrem neuen Personalausweis mit der Zusatzfunktion "elektronischer Identitätsnachweis (eID)" beim Zoll-Portal registrieren.
1.2.3.2.2 Registrierung im Erfassungsportal zur EnSTransV
Um das Erfassungsportal zur EnSTransV nutzen zu können, bedarf es der einmaligen Registrierung durch den Nutzer.
Das Erfassungsportal zur EnSTransV erkennt bei der Auswahl der Dienstleistung "Erfassung von Steuerbegünstigungen gemäß EnSTransV" im Zoll-Portal, ob bereits eine Registrierung im Erfassungsportal zur EnSTransV vorliegt.
Ist dies nicht der Fall, werden Sie automatisch auf die Registrierungsseite des Erfassungsportals zur EnSTransV geleitet.
(Stand: 16.09.2024)
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