Regelwerk

Änderungstext

Drittes Gesetz zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes

Vom 6. Dezember 2011
(BGBl. Nr. 64 vom 12.12.2011 S. 2562)


Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:

Artikel 1
Änderung des Umsatzsteuergesetzes

§ 20 des Umsatzsteuergesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. Februar 2005 (BGBl. I S. 386), das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 1. November 2011 (BGBl. I S. 2131) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1. Absatz 1 wird wie folgt geändert:

a) Die Absatzbezeichnung "(1)" wird gestrichen.

b) In Satz 1 Nummer 1 wird die Angabe "250 000" durch die Angabe "500 000" ersetzt.

2. Absatz 2

(2) Vom 1. Juli 2009 bis zum 31. Dezember 2011 gilt Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 mit der Maßgabe, dass an die Stelle des Betrags von 250.000 Euro der Betrag von 500.000 Euro tritt.

wird aufgehoben.

Artikel 2
Inkrafttreten

umwelt-online - Demo-Version


(Stand: 26.04.2021)

Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: 90.- € netto (Grundlizenz)

(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)

Preise & Bestellung

Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt

? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion