Merkblatt UVS in der Straßenenplanung (3)
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  6. Hinweise zur Darstellung der UVS in Text und Karte

  Die Ergebnisse der UVS werden in Text und Karte dargestellt. Die Qualität dieser Unterlagen ist entscheidend für die Nachvollziehbarkeit und Prüfbarkeit der Ergebnisse der UVS.

  Zu einer umfangreichen UVS sollte eine Kurzfassung erstellt werden. In dieser werden die wesentlichen Ergebnisse der UVS möglichst in tabellarischer Form sowie gegebenenfalls in aussagekräftigen Karten zusammengefasst. Die Kurzfassung sollte bezogen auf Gliederung, Inhalt und Verständlichkeit so abgefasst werden, dass sie für die Erarbeitung der "allgemein verständlichen Zusammenfassung" nach § 6 UVPG verwendet werden kann (siehe u. a. Hinweise zu den Unterlagen gemäß § 6 UVPG für Bundesfernstraßen).

  6.1 Abfassung des Textes der UVS

  Der Textteil der UVS sollte ablauforientiert gegliedert werden (siehe Mustergliederung Anhang 5). Eine Straffung des Textes soll gegebenenfalls durch das Zusammenfassen einzelner Gliederungspunkte erfolgen. Für ein Projekt offensichtlich nicht relevante Gliederungspunkte können entfallen.

  Der Erläuterungsbericht soll projektspezifisch und problemorientiert abgefasst werden. Insofern soll auf allgemeine wissenschaftliche Abhandlungen und umfangreiche Literaturzitate weitestgehend verzichtet werden. Der Text soll allgemein verständlich und möglichst kurz und aussagekräftig sein. Dies kann durch die Verwendung von Tabellen, Diagrammen, Grafiken, Abbildungen etc, unterstützt werden. Umfangreiche Erläuterungen und Begründungen zu projektspezifischen Sachverhalten (z.B. Fachgutachten über Lufthygiene, faunistische und floristische Kartierungen, Schallimmissionspläne) sollen in den Anhang der UVS aufgenommen werden.

  6.2 Kartographische Darstellung der UVS

  Die kartographische Darstellung orientiert sich an den "Musterkarten für Umweltverträglichkeitsstudien im Straßenbau",.

  Die Musterkarten stellen eine Rahmenvorgabe dar, die projektbezogen den jeweiligen Erfordernissen angepasst werden kann. Sie ermöglichen eine übersichtliche und nachvollziehbare Darstellung der Auswirkungen eines Straßenbauvorhabens auf die Umwelt.

  Es ist möglich, Karten inhaltlich zusammenzufassen, insbesondere, wenn einzelne Schutzgüter eine geringe Differenzierung aufweisen. Gegebenenfalls kann begründet auf Karten verzichtet werden, wenn einzelne Schutzgüter nicht betroffen sind.

  Bei den im Abschnitt 4.1 genannten Vorhaben können eine vereinfachte Darstellung und ein projektangepasster Maßstab sinnvoll sein. Hinsichtlich der Inhalte der Karten sind die Planzeichen und Legenden den projekt- und landschaftsraumspezifischen Sachverhalten anzupassen.

  Im Übrigen sollen Text und Karte eine Einheit bilden, so dass beide Unterlagenteile aufeinander abgestimmt sind und sich auch in ihren Aussagen ergänzen.

  6.3 EDV-gestützte Bearbeitung

  Für die digitale Bearbeitung der UVS gelten die Anforderungen und Inhalte des Merkblattes in gleicher Weise. Die Untersuchungsinhalte und das methodische Vorgehen bei der Erarbeitung der UVS dürfen nicht durch die Möglichkeiten und Grenzen des digitalen Systems bestimmt werden. Es dürfen daher nur Datenverarbeitungsprogramme eingesetzt werden, die in der Lage sind, die fachlich begründeten Inhalte und Methoden ohne Qualitätsverluste umzusetzen.

  Schrifttum

  Gesetze werden in der jeweiligen Fassung der Bekanntmachung aufgelistet, etwaige fortlaufende Änderungen sind nicht vermerkt.

  1 Bundesfernstraßengesetz (FStrG) in der Fassung vom 19. April 1994 (BGBl. I S. 854), geändert durch Viertes ÄndG vom 18. Juni 1997 (BGBl. I S. 1452)

  2 Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) vom 12. Februar 1990 (BGBl. I S.205), zuletzt geändert durch Art. 7 Bau- und RaumordnungsG 1998 vom 18. August 1997 (BGBl. I S. 2081)

  3 Viertes Gesetz zur Änderung des Fernstraßenausbaugesetzes (FStrAbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. November 1993 (BGBl. I S. 1877)

  4 Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Ausführung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPVwV) vom 18. September 1995 (GMBl. S.671)

  5 Bundesministerium für Verkehr (BMV): Umweltverträglichkeitsprüfung von Bauvorhaben an Bundesfernstraßen; Hinweise zu den Unterlagen gemäß § 6 UVPG für Bundesfernstraßen, 1997, Bonn ARS Nr. 21/1997 vom 31. Mai 1997 (StB 11/14.80.15/ 29 Va 97), VkBl. 1997 S.491

  6 Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (Hrsg.): Arbeitshilfe zur praxisorientierten Einbeziehung von Wechselwirkungen in Umweltverträglichkeitsstudien für Straßenbauvorhaben, 1997. Köln: FGSV Verlag, FGSV 006/9

  7 Raumordnungsgesetz (ROG) vom 18. August 1997 (BGBl. I S.208 1), geändert durch Art. 3 des Gesetzes über die Einrichtung eines Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung vom 15. Dezember 1997 (BGBl. I S. 2902)

  8 Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (Hrsg.): Richtlinien für die Anlage von Straßen, Teil: Landschaftspflege, Abschnitt 1: Landschaftspflegerische Begleitplanung (RAS-LP 1), 1996. Köln: FGSV Verlag, FGSV 293/1 ARS Nr. 26/1996 vom 10. Dezember 1996 (StB 11/ 14.87.02-05/50 Va 96), VkBl. 1997 S. 23

  9 Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen (BMVBW): Merkblatt zum Amphibienschutz an Straßen (MAmS), 2000. Köln: FGSV Verlag, FGSV 231 ARS Nr. 2/2000 vom 31. Januar 2000 (S 13/14.87.02- 02/1 Va 00), VkBl. 2000 S. 171

  10 Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen (BMVBW): Handbuch für die Vergabe und Ausführung von freiberuflichen Leistungen der Ingenieure und Landschaftsarchitekten im Straßen- und Brückenbau (HVa F-StB), 1999. Köln: FGSV Verlag, FGSV 941 ARS Nr. 26/1999 vom 30. Dezember 1999 (5 12/70.24/7 F 99), VkBl. 2000 S.32

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