![]() Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an. Regelwerk |
![]() |
Bekanntgabe der Allgemeinen Genehmigung Nr. 43 für die Wiederausfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck in bestimmte Länder
BAFa - Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Vom 17. Dezember 2024
(Quelle: www.bafa.de)
I. Vorbemerkung
Vor dem Hintergrund der generellen Bestrebungen, die Kontrolle des Güterverkehrs auf sensible Geschäfte und Handlungen zu beschränken und den Außenwirtschaftsverkehr nicht stärker als erforderlich zu belasten, bietet sich für bestimmte Exporte in bestimmte Länder die Einräumung von Verfahrenserleichterungen an. Dies eröffnet auch die Möglichkeit, die Kontrollressourcen auf die Exporte zu konzentrieren, die im Sinne einer restriktiven Exportpolitik einer vertieften Bewertung bedürfen. Ein Bedürfnis, Ausfuhren auch dann ausnahmslos im Wege der Einzelgenehmigungsverfahren zu überwachen, wenn die nachfolgend genannten Güter des Anhangs I der Verordnung (EU) 2021/821 in die in Abschnitt II Nummer 5 genannten Bestimmungsziele wiederausgeführt werden, ist nicht erkennbar.
Die hiermit bekanntgegebene Allgemeine Genehmigung tritt am 15. Januar 2025 in Kraft und gilt bis zum 31. März 2026.
II. Allgemeine Genehmigung
1. Titel der Allgemeinen Genehmigung:
Allgemeine Genehmigung Nr. 43 für die Wiederausfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck in bestimmte Länder
2. Ausstellende Behörde:
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA),
Frankfurter Straße 29-35,
65760 Eschborn.
3. Gültigkeit:
3.1 Dies ist eine Allgemeine Ausfuhrgenehmigung gemäß Artikel 12 Absatz 1 Buchstabe c) der Verordnung (EU) 2021/821 (im Folgenden: EU-VO). Diese Genehmigung ist nach Artikel 12 Absatz 1 jener Verordnung in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union gültig.
3.2 Diese Allgemeine Genehmigung gilt nicht,
4. Zugelassene Güter:
4.1 Diese Allgemeine Genehmigung betrifft die Ausfuhr von Gütern, die in Anhang I der EU-VO genannt sind, mit Ausnahme der in Nummer 4.2 genannten Güter, in folgenden Fallgruppen:
(Stand: 15.01.2025)
Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: 90.- € netto (Grundlizenz)
(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)
Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt
? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion
...
X
⍂
↑
↓