Regelwerk

Änderungstext

Gesetz zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Regelungen *

Vom 3. Mai 2012
(BGBl. I Nr. 19 vom 09.05.2012 S. 958)


Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:

Artikel 1
Änderung des Telekommunikationsgesetzes

Das Telekommunikationsgesetz vom 22. Juni 2004 (BGBl. I S. 1190), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 22. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2958) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert:

a) Die Angabe zu § 2 wird wie folgt gefasst:

" § 2 Regulierung, Ziele und Grundsätze".

b) Die Angabe zu § 9a wird wie folgt gefasst:,

" § 9a (weggefallen)".

c) Die Angabe zu § 14 wird wie folgt gefasst:

" § 14 Überprüfung von Marktdefinition, Marktanalyse und Regulierungsverfügung".

d) Nach der Angabe zu § 15 wird folgende Angabe eingefügt:

" § 15a Regulierungskonzepte und Antrag auf Auskunft über den Regulierungsrahmen für Netze der nächsten Generation".

e) Die Angaben zu den §§ 32 bis 34 werden durch die folgenden Angaben ersetzt:

" § 32 Kosten der effizienten Leistungsbereitstellung

§ 33 Price-Cap-Verfahren

§ 34 Kostenunterlagen".

f) Die Angaben zu den §§ 40 und 41 werden durch die folgenden Angaben ersetzt:

" § 40 Funktionelle Trennung

§ 41 Freiwillige Trennung durch ein vertikal integriertes Unternehmen".

g) Nach der Angabe zu § 41 wird folgende Angabe eingefügt:

" § 41a Netzneutralität".

h) Nach der Angabe zu § 43a wird folgende Angabe eingefügt:

" § 43b Vertragslaufzeit".

i) Die Angaben zu den §§ 45n und 46 werden durch die folgenden Angaben ersetzt:

" § 45n Transparenz, Veröffentlichung von Informationen und zusätzliche Dienstemerkmale zur Kostenkontrolle

§ 46 Anbieterwechsel und Umzug".

j) Die Angaben zu den §§ 53 und 54 werden durch die folgenden Angaben ersetzt:

" § 53 Frequenzzuweisung

§ 54 Frequenznutzung".

k) Die Angaben zu den §§ 57 bis 59 werden durch die folgenden Angaben ersetzt:

" § 57 Frequenzzuteilung für Rundfunk, Luftfahrt, Seeschifffahrt, Binnenschifffahrt und sicherheitsrelevante Funkanwendungen

§ 58 Gemeinsame Frequenznutzung, Erprobung innovativer Technologien, kurzfristig auftretender Frequenzbedarf

§ 59 (weggefallen)".

l) Die Angabe zu § 62 wird wie folgt gefasst:

" § 62 Flexibilisierung".

m) Die Angaben zu den §§ 66g bis 66l werden durch die folgenden Angaben ersetzt:

" § 66g Warteschleifen

§ 66h Wegfall des Entgeltanspruchs

§ 66i Auskunftsanspruch, Datenbank für (0)900er-Rufnummern

§ 66j R-Gespräche

§ 66k Rufnummernübermittlung

§ 66l Internationaler entgeltfreier Telefondienst

§ 66m Umgehungsverbot".

n) Die Angabe zu § 76 wird wie folgt gefasst:

" § 76 Beeinträchtigung von Grundstücken und Gebäuden".

o) Nach der Angabe zu § 77 werden folgende Angaben eingefügt:

" § 77a Gemeinsame Nutzung von Infrastrukturen durch Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze

§ 77b Alternative Infrastrukturen

§ 77c Mitnutzung von Bundesfernstraßen in der Baulast des Bundes

§ 77d Mitnutzung von Bundeswasserstraßen

§ 77e Mitnutzung von Eisenbahninfrastruktur".

p) Die Angabe zu § 90 wird wie folgt gefasst:

" § 90 Missbrauch von Sende- oder sonstigen Telekommunikationsanlagen".

q) Die Angabe zu § 92 wird wie folgt gefasst:

" § 92 (weggefallen)".

r) Nach der Angabe zu § 109 wird folgende Angabe eingefügt:

" § 109a Datensicherheit".

s) Die Angabe zu § 123 wird wie folgt gefasst:

" § 123 Zusammenarbeit mit anderen Behörden auf nationaler Ebene".

t) Nach der Angabe zu § 123 werden folgende Angaben eingefügt:

" § 123a Zusammenarbeit mit anderen Behörden auf der Ebene der Europäischen Union

§ 123b Bereitstellung von Informationen".

u) Nach der Angabe zu § 138 wird folgende Angabe eingefügt:

" § 138a Informationssystem zu eingelegten Rechtsbehelfen".

2. § 2 wird wie folgt geändert:

a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst:

alt neu
  § 2 Regulierung und Ziele " § 2 Regulierung, Ziele und Grundsätze".

b) Absatz 2 wird wie folgt geändert:

aa) In Nummer 1 wird nach dem Wort "Fernmeldegeheimnisses" das Komma durch einen Punkt ersetzt und werden folgende Sätze angefügt:

"Die Bundesnetzagentur fördert die Möglichkeit der Endnutzer, Informationen abzurufen und zu verbreiten oder Anwendungen und Dienste ihrer Wahl zu nutzen. Die Bundesnetzagentur berücksichtigt die Bedürfnisse bestimmter gesellschaftlicher Gruppen, insbesondere von behinderten Nutzern, älteren Menschen und Personen mit besonderen sozialen Bedürfnissen,".

bb) In Nummer 2 wird nach dem Wort "Fläche" das Komma durch einen Punkt ersetzt und werden folgende Sätze angefügt:

"Die Bundesnetzagentur stellt insoweit auch sicher, dass für die Nutzer, einschließlich behinderter Nutzer, älterer Menschen und Personen mit besonderen sozialen Bedürfnissen, der größtmögliche Nutzen in Bezug auf Auswahl, Preise und Qualität erbracht wird. Sie gewährleistet, dass es im Bereich der Telekommunikation, einschließlich der Bereitstellung von Inhalten, keine Wettbewerbsverzerrungen oder -beschränkungen gibt,".

cc) Nummer 3

3. effiziente Infrastrukturinvestitionen zu fördern und Innovationen zu unterstützen,

wird aufgehoben.

dd) Die bisherige Nummer 4 wird Nummer 3.

ee) Die bisherige Nummer 5 wird Nummer 4 und wie folgt gefasst:

alt neu

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