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Änderungstext
Zweites Gesetz zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes Stärkung der Unabhängigkeit der Datenschutzaufsicht im Bund durch Errichtung einer obersten Bundesbehörde
Vom 25. Februar 2015
(BGBl. I Nr. 7 vom 03.03.2015 S. 162)
gültig ab 1. Januar 2016
Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:
Artikel 1
Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes
Das Bundesdatenschutzgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Januar 2003 (BGBl. I S. 66), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 14. August 2009 (BGBl. I S. 2814) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert:
a) In der Angabe zu § 21 werden nach dem Wort "Anrufung" die Wörter "der oder" eingefügt.
b) In der Angabe zum Dritten Unterabschnitt des Zweiten Abschnitts wird das Wort "Bundesbeauftragter" durch die Wörter "Die oder der Bundesbeauftragte" ersetzt.
c) In der Angabe zu § 22 werden nach dem Wort "Wahl" die Wörter "und Unabhängigkeit der oder" eingefügt.
d) In der Angabe zu § 23 werden nach dem Wort "Rechtsstellung" die Wörter "der oder" eingefügt.
e) In der Angabe zu § 24 werden nach dem Wort "durch" die Wörter "die Bundesbeauftragte oder" eingefügt.
f) In der Angabe zu § 25 werden nach dem Wort "durch" die Wörter "die Bundesbeauftragte oder" eingefügt.
g) In der Angabe zu § 26 werden nach dem Wort "Aufgaben" die Wörter "der oder" eingefügt.
2. In § 4c Absatz 2 Satz 2 werden vor den Wörtern "der Bundesbeauftragte" die Wörter "die oder" eingefügt.
3. § 4d wird wie folgt geändert:
a) In Absatz 1 werden vor den Wörtern "dem Bundesbeauftragten" die Wörter "der oder" eingefügt.
b) In Absatz 6 Satz 3 werden vor den Wörtern "den Bundesbeauftragten" die Wörter "die Bundesbeauftragte oder" eingefügt.
4. In § 6 Absatz 2 Satz 4 werden vor den Wörtern "den Bundesbeauftragten" die Wörter "die Bundesbeauftragte oder" eingefügt.
5. In § 10 Absatz 3 Satz 1 werden vor den Wörtern "der Bundesbeauftragte" die Wörter "die oder" eingefügt.
6. § 19 wird wie folgt geändert:
a) In Absatz 5 Satz 2 werden vor den Wörtern "den Bundesbeauftragten" die Wörter "die Bundesbeauftragte oder" eingefügt.
b) Absatz 6 wird wie folgt geändert:
aa) In Satz 1 werden vor den Wörtern "dem Bundesbeauftragten" die Wörter "der oder" eingefügt.
bb) In Satz 2 werden vor den Wörtern "des Bundesbeauftragten" die Wörter "der oder" eingefügt.
7. § 21 wird wie folgt geändert:
a) In der Überschrift werden nach dem Wort "Anrufung" die Wörter "der oder" eingefügt.
b) In Satz 1 werden vor den Wörtern "den Bundesbeauftragten" die Wörter "die Bundesbeauftragte oder" eingefügt.
8. In der Überschrift des Dritten Unterabschnitts des Zweiten Abschnitts wird das Wort "Bundesbeauftragter" durch die Wörter "Die oder der Bundesbeauftragte" ersetzt.
9. § 22 wird wie folgt geändert:
a) In der Überschrift werden nach dem Wort "Wahl" die Wörter "und Unabhängigkeit der oder" eingefügt.
b) Absatz 1 wird wie folgt geändert:
aa) In Satz 1 werden nach dem Wort "wählt" die Wörter "ohne Aussprache" eingefügt und werden vor den Wörtern "den Bundesbeauftragten" die Wörter "die Bundesbeauftragte oder" eingefügt.
bb) In Satz 2 werden die Wörter "Der Bundesbeauftragte" durch die Wörter "Die oder der Bundesbeauftragte" ersetzt und werden vor dem Wort "seiner" die Wörter "ihrer oder" eingefügt.
cc) In Satz 3 werden die Wörter "Der Gewählte" durch die Wörter "Die oder der Gewählte" ersetzt und werden die Wörter "vom Bundespräsidenten" durch die Wörter "von der Bundespräsidentin oder dem Bundespräsidenten" ersetzt.
c) In Absatz 2 Satz 1 werden die Wörter "Der Bundesbeauftragte" durch die Wörter "Die oder der Bundesbeauftragte" ersetzt und werden die Wörter "dem Bundesminister des Innern" durch die Wörter "der Bundespräsidentin oder dem Bundespräsidenten" ersetzt.
d) In Absatz 3 Satz 1 werden vor den Wörtern "des Bundesbeauftragten" die Wörter "der oder" eingefügt.
e) Absatz 4 wird wie folgt geändert:
aa) In Satz 1 werden die Wörter "Der Bundesbeauftragte" durch die Wörter "Die oder der Bundesbeauftragte" ersetzt.
bb) In Satz 2 wird das Wort "Er" durch die Wörter "Sie oder er" ersetzt und werden vor den Wörtern "seines Amtes" die Wörter "ihres oder" eingefügt.
cc) Satz 3
Er untersteht der Rechtsaufsicht der Bundesregierung.
wird aufgehoben.
f) Absatz 5 wird wie folgt gefasst:
alt | neu |
(Stand: 25.08.2021)
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