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Regelwerk

Änderungstext

Berichtigung der Verordnung über die Sicherheit von Spielzeug

Vom 20. Juli 2011
(BGBl. I Nr. 37 vom 25.07.2011 S. 1470)



Die Verordnung über die Sicherheit von Spielzeug vom 7. Juli 2011 (BGBl. I S. 1350) ist wie folgt zu berichtigen:

1. § 6 Absatz 5 muss wie folgt lauten:

"(5) § 3 Absatz 4 Satz 3, Absatz 5 und § 4 Absatz 3 und 4 gilt für den Einführer entsprechend. § 4 Absatz 2 Satz 1 gilt für den Einführer entsprechend."

2. In § 20 Absatz 1 Satz 2 ist das Wort "Marktüberwachungsbehören" durch das Wort "Marktüberwachungsbehörden" zu ersetzen.

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(Stand: 23.07.2018)

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