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Änderungstext
Zwoelftes Gesetz zur Änderung des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes
Vom 15. Februar 2012
(GVBl. Nr. 4 vom 28.02.2012 S. 42)
Das Abgeordnetenhaus hat das folgende Gesetz beschlossen:
Artikel 1
Änderung des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes
Die Anlage zu § 2 Absatz 4 Satz 1 des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes in der Fassung vom 11. Oktober 2006 (GVBl. S. 930), das zuletzt durch Gesetz vom 18. September 2011 (GVBl. S. 482) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. Nummer 12 wird wie folgt geändert:
a) In Absatz 9 wird der abschließende Punkt durch ein Semikolon ersetzt.
b) Es wird folgender Absatz 10 angefügt:
"(10) die Ordnungsaufgaben der obersten Landesbehörde gemäß § 7 Absatz 2 des Energieverbrauchsrelevante-Produkte-Gesetzes."
2. Nummer 24 wird wie folgt geändert:
a) In Absatz 11 wird der abschließende Punkt durch ein Semikolon ersetzt.
b) Es werden die folgenden Absätze 12 und 13 angefügt:
"(12) die Ordnungsaufgaben nach der Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung und der Energieverbrauchshöchstwerteverordnung, soweit nicht in den Verordnungen Aufgaben ausdrücklich einer anderen Behörde zugewiesen sind;
(13) die Ordnungsaufgaben nach dem Energieverbrauchsrelevante-Produkte-Gesetz, mit Ausnahme der in § 7 Absatz 2 des Energieverbrauchsrelevante-Produkte-Gesetzes dargestellten Aufgaben der obersten Landesbehörde."
Artikel II
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin in Kraft.
(Stand: 23.07.2018)
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