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Regelwerk

Änderungstext

Gesetz zur Änderung des Landesstraf- und Verordnungsgesetzes
- Bayern -

Vom 8. Dezember 2009
(GVBl. Nr. 24 vom 15.12.2009 S. 604)



Der Landtag des Freistaates Bayern hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit bekannt gemacht wird:

§ 1

Das Gesetz über das Landesstrafrecht und das Verordnungsrecht auf dem Gebiet der öffentlichen Sicherheit und Ordnung - Landesstraf- und Verordnungsgesetz - LStVG - (BayRS 2011-2-I), zuletzt geändert durch Art. 27 Abs. 2 des Gesetzes vom 22. Juli 2008 (GVBl S. 421), wird wie folgt geändert:

1. In der Inhaltsübersicht erhält Art. 55 folgende Fassung:

alt neu
  "Art. 55 Zuständigkeiten nach dem Schornsteinfeger-Handwerksgesetz".

2. Art. 55 erhält folgende Fassung:

alt neu
 Vorbehalt des Bundesrechts

Die Art. 42 bis 54 dieses Gesetzes gelten für Rechtsvorschriften, die auf Bundesrecht beruhen, nur, soweit die bundesrechtliche Ermächtigung nichts anderes bestimmt.

"Art. 55 Zuständigkeiten nach dem Schornsteinfeger-Handwerksgesetz

Das Staatsministerium des Innern kann durch Verordnung die zuständigen Behörden nach dem Schornsteinfeger-Handwerksgesetz bestimmen."

§ 2

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