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Regelwerk

Änderungstext

Gesetz zur Änderung des Landesstraf- und Verordnungsgesetzes
- Bayern -

Vom 17. Dezember 2014
(GVBl. Nr. 21 vom 24.12.2014 S. 544)



Der Landtag des Freistaates Bayern hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit bekannt gemacht wird:

§ 1

Das Gesetz über das Landesstrafrecht und das Verordnungsrecht auf dem Gebiet der öffentlichen Sicherheit und Ordnung - Landesstraf- und Verordnungsgesetz - LStVG - (BayRS 2011-2-I), zuletzt geändert durch § 1 Nr. 29 der Verordnung vom 22. Juli 2014 (GVBl S. 286), wird wie folgt geändert:

1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert:

a) Art. 17 und 18 erhalten folgende Fassung

b) "Art. 17 (aufgehoben)

Art. 18 Halten von Hunden".

b) Art. 37a erhält folgende Fassung:

"Art. 37a Zucht und Ausbildung von Kampfhunden".

c) Art. 47 erhält folgende Fassung: "Art. 47 (aufgehoben)".

d) Art. 57 erhält folgende Fassung: "Art. 57 (aufgehoben)".

e) In Art. 62 wird das Wort "; Außerkrafttreten" gestrichen.

2. Art. 57

Art. 57 Ausführungsvorschriften

Das Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr erläßt die zur Ausführung des Vierten und Fuenften Teils dieses Gesetzes erforderlichen Vorschriften.

wird aufgehoben.

3. Art. 62 wird wie folgt geändert:

a) In der Überschrift wird das Wort "; Außerkrafttreten" gestrichen.

b) Satz 2

Mit Ablauf des 31. Dezember 2012 tritt Art. 20 außer Kraft.

wird aufgehoben; die Satznummerierung im bisherigen Satz 1 entfällt.

§ 2

Dieses Gesetz tritt am 31. Dezember 2014 in Kraft.

ID 142597

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