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Änderungstext
Gesetz zur Änderung des Landesstraf- und Verordnungsgesetzes
- Bayern -
Vom 17. Dezember 2014
(GVBl. Nr. 21 vom 24.12.2014 S. 544)
Der Landtag des Freistaates Bayern hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit bekannt gemacht wird:
Das Gesetz über das Landesstrafrecht und das Verordnungsrecht auf dem Gebiet der öffentlichen Sicherheit und Ordnung - Landesstraf- und Verordnungsgesetz - LStVG - (BayRS 2011-2-I), zuletzt geändert durch § 1 Nr. 29 der Verordnung vom 22. Juli 2014 (GVBl S. 286), wird wie folgt geändert:
1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert:
a) Art. 17 und 18 erhalten folgende Fassung
b) "Art. 17 (aufgehoben)
Art. 18 Halten von Hunden".
b) Art. 37a erhält folgende Fassung:
"Art. 37a Zucht und Ausbildung von Kampfhunden".
c) Art. 47 erhält folgende Fassung: "Art. 47 (aufgehoben)".
d) Art. 57 erhält folgende Fassung: "Art. 57 (aufgehoben)".
e) In Art. 62 wird das Wort "; Außerkrafttreten" gestrichen.
Art. 57 AusführungsvorschriftenDas Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr erläßt die zur Ausführung des Vierten und Fuenften Teils dieses Gesetzes erforderlichen Vorschriften.
wird aufgehoben.
3. Art. 62 wird wie folgt geändert:
a) In der Überschrift wird das Wort "; Außerkrafttreten" gestrichen.
b) Satz 2
Mit Ablauf des 31. Dezember 2012 tritt Art. 20 außer Kraft.
wird aufgehoben; die Satznummerierung im bisherigen Satz 1 entfällt.
Dieses Gesetz tritt am 31. Dezember 2014 in Kraft.
ID 142597
(Stand: 25.01.2021)
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