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Regelwerk
Änderungstext

Neuntes Gesetz zur Änderung des Hessischen
Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung *

Vom 28. September 2007
(GVBl. Nr. 21 vom 08.10.2007 S. 634)



Artikel 1

Das Hessische Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung in der Fassung vom 14. Januar 2005 (GVBl. I S. 14), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17. Oktober 2005 (GVBl. I S. 674), wird wie folgt geändert:

1. In der Übersicht wird nach der Angabe " § 43" die Angabe " § 43a Halten gefährlicher Tiere" eingefügt.

2. Nach § 43 wird der § 43a eingefügt.

Artikel 2

Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

*) Ändert GVBl. II 310-63

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