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Regelwerk

Änderungstext

Viertes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt
- Sachsen-Anhalt -

Vom 26. März 2013
(GVBl. Nr. 8 vom 05.04.2013 S. 145)



§ 1

Das Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2003 (GVBl. LSa S. 214), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 18. Mai 2010 (GVBl. LSa S. 340), wird wie folgt geändert:

l. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert:

a) Nach der Angabe zu § 2 wird folgende Angabe eingefügt:

" § 2a Aufgaben der Gefahrenvorsorge".

b) In der Angabe zu § 16 werden nach dem Wort "Objekten" die Wörter "sowie zur Eigensicherung" angefügt.

c) Nach der Angabe zu § 17 werden folgende Angaben eingefügt:

" § 17a Erhebung von Telekommunikationsinhalten und -umständen

§ 17b Erhebung von Telekommunikationsinhalten und -umständen in informationstechnischen Systemen".

d) Nach der Angabe zu § 20 wird folgende Angabe eingefügt:

" § 20a Molekulargenetische Untersuchungen zur Identitätsfeststellung".

e) In der Angabe zu § 23 werden nach dem Wort "Ermittlungsverfahren" die Wörter "und Verwendung von nach dem Rahmenbeschluss 2006/960/JI übermittelten Daten" angefügt.

f) Die Angabe zu § 23a erhält folgende Fassung:

alt neu
§ 23a Datenerhebung bei Notrufen; Aufzeichnung von Anrufen " § 23a Aufzeichnung von Telefon- und Funkgesprächen".

g) Nach der Angabe zu § 23a wird folgende Angabe eingefügt:

" § 23b Ermittlung des Aufenthaltsorts gefährdeter Personen".

h) Nach der Angabe zu § 27 wird folgende Angabe eingefügt:

" § 27a Datenübermittlung an Mitgliedstaaten der Europäischen Union".

i) Die Angabe zu § 33 erhält folgende Fassung:

alt neu
§ 33 (weggefallen) " § 33 Unterbrechung und Verhinderung von
Kommunikationsverbindungen".

j) Nach der Angabe zu § 94 wird folgende Angabe eingefügt:

" § 94a Alkoholgefahren".

k) Die Angabe zu § 106 erhält folgende Fassung:

alt neu
§ 106 Verletzung der Leistungspflicht " § 106 (weggefallen)".

l) Die Überschrift des Zehnten Teils erhält folgende Fassung:

alt neu
Zehnter Teil
Überleitungs- und Schlussvorschriften
"Zehnter Teil
Ordnungswidrigkeiten, Übergangs- und Schlussvorschriften".

m) Die Angabe zu § 107 erhält folgende Fassung:

alt neu
§ 107 (weggefallen) " § 107 Ordnungswidrigkeiten".

n) Die Angabe zu § 109 erhält folgende Fassung:

alt neu
§ 109 (weggefallen) " § 109 Übergangsvorschrift für Verwaltungsgemeinschaften".

o) Die Angabe zu. § 110 erhält folgende Fassung:

alt neu
§ 110 (weggefallen) " § 110 Sprachliche Gleichstellung".

2. § 2 Abs. 1 wird wie folgt geändert:

a) In Satz 1 werden die Wörter "und für die Verfolgung künftiger Straftaten vorzusorgen" gestrichen.

b) Nach Satz 1 wird folgender Satz 2 angefügt:

"Die Vorsorge für die Verfolgung von Straftaten obliegt der Polizei nach diesem Gesetz nur, wenn die folgenden Vorschriften des Zweiten Teils dies besonders regeln."

3. Nach § 2 wird folgender § 2a eingefügt:

" § 2a Aufgaben der Gefahrenvorsorge

Die Gefahrenvorsorge obliegt den kreisfreien Städten, Einheitsgemeinden, Verbandsgemeinden und dem für öffentliche Sicherheit und Ordnung zuständigen Ministerium nach diesem Gesetz nur, wenn die folgenden Vorschriften des Achten Teils dies besonders regeln."

4. § 3 wird wie folgt geändert:

a) Nummer 4 wird wie folgt geändert:

aa) In Buchstabe b wird die Zahl "53" durch die Zahl "52" ersetzt.

bb) Buchstabe d erhält folgende Fassung:

alt neu
d) § 92a Abs. 1 und 3 des Ausländergesetzes "d) § 96 Abs. 1 und 3 des Aufenthaltsgesetzes."

b) In Nummer 10 wird der Punkt durch ein Semikolon ersetzt.

c) Nach Nummer 10 wird folgende Nummer 11 angefügt:

"11. Beauftragter:

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