Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an. Regelwerk |
Änderungstext
Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Neuregelung von Unterstützungsleistungen im Brand- und Katastrophenschutz im Freistaat Sachsen
- Sachsen -
Vom 19. Juni 2024
(SächsGVBl. Nr. 7 vom 28.06.2024 S. 532)
Auf Grund
verordnet das Staatsministerium des Innern:
Artikel 1
Änderung der Sächsischen Feuerwehrverordnung
Die Sächsische Feuerwehrverordnung vom 21. Oktober 2005 (SächsGVBl. S. 291), die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 14. Mai 2020 (SächsGVBl. S. 218) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert:
a) Die Angabe zu § 13 wird wie folgt gefasst:
alt | neu |
§ 13 Höchstsätze für Aufwandsentschädigungen | " § 13 Höchstsätze für Aufwandsentschädigungen für ehrenamtlich tätige Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren". |
b) Nach der Angabe zu § 18 wird folgende Angabe zu § 18a eingefügt:
" § 18a Zuweisungen an kreisangehörige Städte und Gemeinden".
c) Die Angaben zu § 20 und § 21 werden wie folgt gefasst:
alt | neu |
§ 20 Übergangsvorschriften
§ 21 In-Kraft-Treten und Außer-Kraft-Treten |
" § 20 Stundensätze für Feuerwehrfahrzeuge
§ 21 Feuerwehrstatistik". |
2. § 1 Absatz 1 wird wie folgt gefasst:
alt | neu |
(1) Zur Ermittlung der erforderlichen Ausrüstung der öffentlichen Feuerwehren stellt die örtliche Brandschutzbehörde einen Brandschutzbedarfsplan nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 SächsBRKG auf und legt ihn der unteren Brandschutz-, Rettungsdienst- und Katastrophenschutzbehörde vor. Dabei sind insbesondere zu berücksichtigen:
|
"(1) Die Planung der Ausrüstung als Teil des Brandschutzbedarfsplans hat insbesondere zu berücksichtigen:
|
3. § 3 Absatz 2 wird wie folgt geändert:
a) Satz 2 wird wie folgt geändert:
aa) In Nummer 1 werden nach dem Wort "Truppmann" die Wörter "und zur Truppfrau" eingefügt.
bb) Nummer 2 wird wie folgt gefasst:
alt | neu |
2. Ausbildung zum Truppführer, zum Atemschutzgeräteträger, zum Maschinisten für Löschfahrzeuge, zum Sprechfunker, zum Motorkettensägenführer und zum Sicherheitsbeauftragten, |
(Stand: 04.07.2024)
Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: 90.- € netto (Grundlizenz)
(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)
Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt
? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion