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Änderungstext
Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Mutterschafts-Richtlinien:
Aufnahme einer Versicherteninformation zur Durchführung der Nichtinvasiven Pränataldiagnostik zur Bestimmung des Risikos autosomaler Trisomien 13, 18 und 21 mittels eines molekulargenetischen Tests (NIPT-Trisomie 13,18,21) für die Anwendung bei Schwangerschaften mit besonderen Risiken
Vom 19. August 2021
(BAnz. AT 08.11.2021 B3)
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner Sitzung am 19. August 2021 beschlossen, die Mutterschafts-Richtlinien (MU-RL) in der Fassung vom 10. Dezember 1985 (BAnz. Nr. 60a vom 27. März 1986), die zuletzt durch die Bekanntmachung vom 20. August 2020 (BAnz AT 23.11.2020 B3) geändert worden ist, wie folgt zu ändern:
Die Richtlinie wird wie folgt geändert:
1. In Abschnitt B, in der neuen Nummer 3 Absatz 1 Buchstabe e, wird der neue Satz 3 wie folgt geändert:
a) Die Wörter "Ein statistisch erhöhtes Risiko" werden durch die Wörter "Eine statistisch erhöhte Wahrscheinlichkeit" ersetzt.
2. In Abschnitt B, in der neuen Nummer 3, wird nach dem neuen Absatz 2 Satz 4 der Satz "Diese Regelungen zur NIPT lassen die sonstigen rechtlichen Voraussetzungen, insbesondere datenschutzrechtliche Vorgaben im Hinblick auf besonders schützenswerte genetische Daten, unberührt." eingefügt.
3. In Abschnitt B, in der neuen Nummer 3, wird im neuen Absatz 3 Satz 7 die Angabe "(Anlage X)" durch die Angabe "(Anlage 8)" ersetzt.
4. Die Anlagen werden wie folgt geändert:
Den Mutterschafts-Richtlinien wird folgende Anlage angefügt:
"Anlage 8 Bluttest auf Trisomien
- Der nicht invasive Pränataltest (NIPT) auf Trisomie 13, 18 und 21 - Eine Versicherteninformation
Worum geht es?
Liebe Leserin, lieber Leser,
Ihre Ärztin oder Ihr Arzt hat mit Ihnen über einen "nicht invasiven Pränataltest" (NIPT) gesprochen. Der NIPT ist ein Bluttest auf die Trisomien 13, 18 und 21. Diese Trisomien sind seltene genetische Veränderungen, die die körperliche und geistige Entwicklung unterschiedlich beeinflussen. Am bekanntesten ist die Trisomie 21 (Down-Syndrom).
Der NIPT gehört nicht zu den allgemein empfohlenen Vorsorgeuntersuchungen in der Schwangerschaft. Er wird nur dann von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt, wenn Sie und Ihre Ärztin oder Ihr Arzt gemeinsam entschieden haben, dass der Test für Sie sinnvoll ist. Das hängt vor allem von Ihrer persönlichen Situation ab.
Wichtig ist: Falls der Test für Sie infrage kommt, muss Ihre Ärztin oder Ihr Arzt Sie vorher ausführlich aufklären und zu den möglichen Konsequenzen beraten.
Diese Broschüre soll über den Test informieren und die Beratung unterstützen.
Inhaltsverzeichnis
Vorgeburtliche Untersuchungen
Aufklärung und Beratung
Was sind Trisomien?
Was ist ein NIPT?
Was bedeuten die Testergebnisse?
Wie zuverlässig ist ein NIPT?
Wie entscheiden?
Weitere Informationen
Vorgeburtliche Untersuchungen - ja oder nein?
Alle vorgeburtlichen Untersuchungen sind freiwillig - das heißt, Sie können eine angebotene Untersuchung oder einen Test jederzeit ohne Begründung ablehnen. Ihr Recht auf Nichtwissen ist so wichtig, dass Sie niemand zu einer Untersuchung drängen darf.
Vorgeburtliche Untersuchungen können weitreichende Folgen haben. Bevor Sie sich für oder gegen einen NIPT auf Trisomie 13, 18 und 21 entscheiden, ist es wichtig, dass Sie sich über folgende Fragen Gedanken machen und rechtzeitig gut beraten lassen:
Welche Aufklärung und Beratung gibt es?
Ärztinnen und Ärzte sind vor genetischen Untersuchungen und nach einem auffälligen Befund verpflichtet, auf den Anspruch einer genetischen und psychosozialen Beratung hinzuweisen. Auf Wunsch müssen sie konkrete Kontakte zu Schwangerschaftsberatungsstellen vermitteln. Sie nennen auch Kontaktadressen von Selbsthilfegruppen oder Behindertenverbänden.
Was sind Trisomien?
(Stand: 16.12.2021)
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