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Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Richtlinien über die ärztliche Betreuung während der Schwangerschaft und nach der Entbindung ("Mutterschafts-Richtlinien"): Anpassung der Anlage 3 (Mutterpass) - Eintrag zur Durchführung eines HIV-Tests
Vom 20. August 2015
(BAnz AT 09.11.2015 B1)
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner Sitzung am 20. August 2015 beschlossen, die Richtlinien über die ärztliche Betreuung während der Schwangerschaft und nach der Entbindung ("Mutterschafts-Richtlinien"; [ Mu-RL]) in der Fassung vom 10. Dezember 1985 (Bundesarbeitsblatt Nr. 60a), zuletzt geändert am 19. Februar 2015 (BAnz AT 04.05.2015 B3), wie folgt zu ändern:
In Abschnitt C Serologische Untersuchungen und Maßnahmen während der Schwangerschaft Nummer 1 wird der zweite Absatz in der Gliederungseinheit "Zu b)" wie folgt neu gefasst:
alt | neu |
Die Durchführung der Beratung zum HIV-Antikörpertest ist im Mutterpass zu dokumentieren. Die Durchführung und das Ergebnis der Untersuchung werden im Mutterpass nicht dokumentiert. | "Die Durchführung der Beratung und die Durchführung des HIV-Antikörpertests sind im Mutterpass zu dokumentieren. Das Ergebnis der Untersuchung wird im Mutterpass nicht dokumentiert." |
In Anlage 3 (Mutterpass) wird auf den Seiten 4 und 20 die Angabe "Besonderheiten" durch das Feld "Beratung der Schwangeren" ersetzt. Auf den Seiten 5 und 21 wird das Feld "Beratung der Schwangeren" durch die Angabe "Besonderheiten" ersetzt. In dem Feld "Beratung der Schwangeren" wird unter der Angabe "f) Zum HIV-Antikörpertest" die Angabe " - HIV-Antikörpertest durchgeführt: ja/nein" eingefügt.
Die Änderung der Richtlinien tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
ENDE |
(Stand: 01.03.2019)
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