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Regelwerk

Änderungstext

Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Mutterschafts-Richtlinie:
Anpassung der Anlage V - Versicherteninformation zu Basis-Ultraschalluntersuchungen

Vom 21. September 2023
(BAnz. AT 15.12.2023 B3, Ber. 12.01.2024 B4)


Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner Sitzung am 21. September 2023 beschlossen, die Mutterschafts-Richtlinien in der Fassung vom 10. Dezember 1985 (BAnz. Nr. 60a vom 27. März 1986), die zuletzt durch die Bekanntmachung des Beschlusses vom 21. September 2023 (BAnz AT 14.12.2023 B6) geändert worden sind, wie folgt zu ändern:

I.

Die Anlage V (zu § 2 Absatz 9 der Mutterschafts-Richtlinie) wird wie folgt geändert:

1. Dem Spiegelstrich "- Sie können auf Ultraschalluntersuchungen verzichten, ohne Gründe nennen zu müssen und ohne, dass dies Folgen für den Versicherungsschutz hat." wird folgender Spiegelstrich angefügt:

"- Ultraschalluntersuchungen zu nichtmedizinischen Zwecken dürfen nicht durchgeführt werden."

2. Die Sätze "Ein Fein-Ultraschall ist auch ohne medizinische Begründung möglich. Er ist dann aber eine individuelle Gesundheitsleistung (IGeL), die selbst bezahlt werden muss. Auch alle weiteren Ultraschalluntersuchungen, die keinen konkreten medizinischen Anlass haben, müssen selbst bezahlt werden." werden gestrichen.

II.

Die Änderungen der Mutterschafts-Richtlinie treten am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Die Tragenden Gründe zu diesem Beschluss werden auf den Internetseiten des G-Ba unter www.gba.de veröffentlicht.

Berlin, den 21. September 2023

.

Berichtigung der Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Mutterschafts-Richtlinie:
Anpassung der Anlage V - Versicherteninformation zu Basis-Ultraschalluntersuchungen

Vom 20. Dezember 2023
(BAnz. AT 12.01.2024 B4)

Die Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Mutterschafts-Richtlinie: Anpassung der Anlage V - Versicherteninformation zu Basis-Ultraschalluntersuchungen vom 21. September 2023 (BAnz AT 15.12.2023 B3) wird berichtigt.

Der Einleitungssatz der Bekanntmachung lautet richtig wie folgt:

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner Sitzung am 21. September 2023 beschlossen, die Mutterschafts-Richtlinien in der Fassung vom 10. Dezember 1985 (BAnz. Nr. 60a vom 27. März 1986), die zuletzt durch die Bekanntmachung des Beschlusses vom 21. September 2023 (BAnz AT 14.12.2023 B6) geändert worden sind, wie folgt zu ändern:

Die berichtigten Textstellen sind in verstärkter Schrifttype dargestellt.

Berlin, den 20. Dezember 2023

ID: 240217

ID: 232502


ENDE

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