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Änderungstext
Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Mutterschafts-Richtlinie:
Anpassung der Anlage III (Mutterpass)
Vom 28. September 2023
(BAnz. AT 18.12.2023 B2, Ber. 24.01.2024 B8)
Der Unterausschuss Methodenbewertung hat in seiner Sitzung am 28. September 2023 für den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) gemäß Delegation nach § 3 Absatz 1 Satz 2 der Geschäftsordnung und dem 1. Kapitel § 4 Absatz 2 Satz 2 der Verfahrensordnung in Verbindung mit § 9 Absatz 5 der Mutterschafts-Richtlinie beschlossen, die Mutterschafts-Richtlinien in der Fassung vom 10. Dezember 1985 (BAnz. Nr. 60a vom 27. März 1986), die zuletzt durch die Bekanntmachung des Beschlusses vom 21. September 2023 (BAnz AT 15.12.2023 B3 geändert worden sind, wie folgt zu ändern:
Die Anlage III (Mutterpass) wird wie folgt geändert:
1. Auf der Seite mit der Überschrift "Hinweise für die Schwangere" werden in Satz 2 nach dem Wort "Risiko" die Wörter "oder Belastungen" eingefügt und die Wörter "belastet sein" durch das Wort "einhergehen" ersetzt.
2. Auf der Seite mit der Überschrift "Hinweise für die Schwangere" werden in Satz 3 die Wörter "einen großen Teil dieser Risiken zu vermeiden oder rechtzeitig zu erkennen, um Gefahren abzuwenden." durch die Wörter "frühzeitig zu erkennen, wann Mutter und Kind weitere Betreuung oder Behandlung benötigen." ersetzt.
Die Änderungen der Mutterschafts-Richtlinie treten am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Die Tragenden Gründe zu diesem Beschluss werden auf den Internetseiten des G-Ba unter www.gba.de veröffentlicht.
Berlin, den 28. September 2023
Berichtigung der Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Mutterschafts-Richtlinie: Anpassung der Anlage III (Mutterpass) Vom 20. Dezember 2023 Die Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Mutterschafts-Richtlinie: Anpassung der Anlage III (Mutterpass) vom 28. September 2023 (BAnz 18.12.2023 B2) wird berichtigt. Der Einleitungssatz der Bekanntmachung lautet richtig wie folgt: Der Unterausschuss Methodenbewertung hat in seiner Sitzung am 28. September 2023 für den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) gemäß Delegation nach § 3 Absatz 1 Satz 2 der Geschäftsordnung und dem 1. Kapitel § 4 Absatz 2 Satz 2 der Verfahrensordnung in Verbindung mit § 9 Absatz 5 der Mutterschafts-Richtlinie beschlossen, die Mutterschafts-Richtlinien in der Fassung vom 10. Dezember 1985 (BAnz. Nr. 60a vom 27. März 1986), die zuletzt durch die Bekanntmachung des Beschlusses vom 21. September 2023 (BAnz AT 15.12.2023 B3) geändert worden sind, wie folgt zu ändern: Die berichtigten Textstellen sind in verstärkter Schrifttype dargestellt. Berlin, den 20. Dezember 2023 ID: 240219 |
ID: 232520
ENDE |
(Stand: 05.02.2024)
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