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Änderungstext
Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Richtlinien über die ärztliche Betreuung während der Schwangerschaft und nach der Entbindung ("Mutterschafts-Richtlinien"):
Änderung der Anlage 3 (Mutterpass) - Ergänzung der möglichen Angaben zum Geschlecht des Kindes
Vom 20. Februar 2020
(BAnz. AT 27.04.2020 B3)
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner Sitzung am 20. Februar 2020 beschlossen die Richtlinien über die ärztliche Betreuung während der Schwangerschaft und nach der Entbindung (" Mutterschafts-Richtlinien"; [Mu-RL]) in der Fassung vom 10. Dezember 1985 (BAnz. Nr. 60a vom 27. März 1986), zuletzt geändert am 28. Februar 2019 (BAnz AT 06.04.2020 B2), wie folgt zu ändern:
Die Anlage 3 (Mutterpass) wird auf den Seiten 15 und 31 wie folgt geändert:
In dem Abschnitt "Geburt" wird in der Zeile "Geschlecht" nach den dieser Zeile zugeordneten Ankreuzkästchen "m" und "w" sowohl in der Spalte "1. Kind" als auch in der Spalte "2. Kind (Zwilling)" jeweils ein weiteres Ankreuzkästchen "unbestimmt" eingefügt.
Die Änderung der Richtlinien tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Die Tragenden Gründe zu diesem Beschluss werden auf den Internetseiten des G-Ba unter www.gba.de veröffentlicht.
Berlin, den 20. Februar 2020
ENDE |
(Stand: 13.12.2021)
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