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Änderungstext
Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Richtlinien
über die ärztliche Betreuung während der Schwangerschaft und nach der Entbindung (Mutterschafts-Richtlinien): Redaktionelle Anpassung des Mutterpasses - Röteln-Antikörpertest-Kontrolle
Vom 26. Juli 2012
(eBAnz. vom 29.08.2012 B5)
Der Unterausschuss Methodenbewertung hat für den Gemeinsamen Bundesausschuss gemäß Delegation nach § 3 Absatz 1 Satz 2 der Geschäftsordnung und § 4 Absatz 2 Satz 2 der Verfahrensordnung in Verbindung mit Abschnitt H Nummer 5 der Richtlinien über die ärztliche Betreuung während der Schwangerschaft und nach der Entbindung (Mutterschafts-Richtlinien) in seiner Sitzung am 26. Juli 2012 beschlossen, die Mutterschafts-Richtlinien in der Fassung vom 10. Dezember 1985 (BAnz. Nr. 60a vom 27. März 1986), zuletzt geändert am 15. Dezember 2011 (BAnz. 2012 S. 914), wie folgt zu ändern:
I.
In Anlage 3 (Mutterpass) werden auf den Seiten 3 und 19 die Angaben der Überschriften "Röteln-HAH-Test-Kontrolle" ersetzt durch die Angaben "Röteln-Antikörpertest-Kontrolle". Der unter diesen Überschriften folgende Klammerzusatz "(vgl. Abschnitt C Nr. 1 zu b) der Mutterschafts-Richtlinien)" wird ersetzt durch den Klammerzusatz "(vgl. Abschnitt C Nr. 1 der Mutterschafts-Richtlinien)". Unter den Angaben "negativ" und "positiv, Titer 1:" wird die Angabe "bzw. IE/ml" aufgenommen.
II.
(Stand: 16.06.2018)
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