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Regelwerk

Änderungstext

Erstes Gesetz zur Änderung des Landesgleichberechtigungsgesetzes
- Berlin -

Vom 20. November 2002
(GVBl. Nr. 41 vom 27.11.2002 S. 348)


Das Abgeordnetenhaus hat das folgende Gesetz beschlossen:

Artikel I

Das Landesgleichberechtigungsgesetz vom 17. Mai 1999 (GVBl. S. 178) wird wie folgt geändert:

1. In § 6 Abs. 2 Satz 3 Nr. 2 Buchstabe a werden die Worte "der Hauptfürsorgestelle" durch die Worte "des Integrationsamtes" ersetzt.

2. In § 9 Abs. 2 Satz 1 wird die Angabe " § 59 des Schwerbehindertengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. August 1986 (BGBl. I S. 1421, 1550), das zuletzt durch Artikel 9 des Gesetzes vom 19. Dezember 1997 (BGBl. I S. 3158) geändert worden ist," durch die Angabe " § 145 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch" ersetzt.

3. § 11 Abs. 3 wird wie folgt geändert:

a) In Nummer 1 wird die Angabe " § 7 des Schwerbehindertengesetzes" durch die Angabe " § 73 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch" ersetzt.

b) In Nummer 2 wird die Angabe " § 5 des Schwerbehindertengesetzes" durch die Angabe " § 71 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch" ersetzt.

Artikel II

Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin in Kraft.

Das vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.

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(Stand: 22.01.2021)

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