Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an. Regelwerk |
Änderungstext
Erstes Gesetz zur Änderung des Landesgleichberechtigungsgesetzes
- Berlin -
Vom 20. November 2002
(GVBl. Nr. 41 vom 27.11.2002 S. 348)
Das Abgeordnetenhaus hat das folgende Gesetz beschlossen:
Das Landesgleichberechtigungsgesetz vom 17. Mai 1999 (GVBl. S. 178) wird wie folgt geändert:
1. In § 6 Abs. 2 Satz 3 Nr. 2 Buchstabe a werden die Worte "der Hauptfürsorgestelle" durch die Worte "des Integrationsamtes" ersetzt.
2. In § 9 Abs. 2 Satz 1 wird die Angabe " § 59 des Schwerbehindertengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. August 1986 (BGBl. I S. 1421, 1550), das zuletzt durch Artikel 9 des Gesetzes vom 19. Dezember 1997 (BGBl. I S. 3158) geändert worden ist," durch die Angabe " § 145 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch" ersetzt.
3. § 11 Abs. 3 wird wie folgt geändert:
a) In Nummer 1 wird die Angabe " § 7 des Schwerbehindertengesetzes" durch die Angabe " § 73 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch" ersetzt.
b) In Nummer 2 wird die Angabe " § 5 des Schwerbehindertengesetzes" durch die Angabe " § 71 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch" ersetzt.
Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin in Kraft.
Das vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.
(Stand: 22.01.2021)
Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: 90.- € netto (Grundlizenz)
(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)
Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt
? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion