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Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Sonn- und Feiertage
Vom 14. Oktober 2015
(GVBl. Nr.22 vom 24.10.2015 S. 378)
Das Abgeordnetenhaus hat das folgende Gesetz beschlossen:
Artikel 1
Änderung des Gesetzes über die Sonn- und Feiertage
§ 1 Absatz 1 des Gesetzes über die Sonn- und Feiertage vom 28. Oktober 1954 (GVBl. S. 615), das zuletzt durch Artikel VI des Gesetzes vom 15. Dezember 2010 (GVBl. S. 560) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. In Nummer 9 wird der Punkt am Ende gestrichen.
2. Folgende Nummer 10 wird angefügt:
"10. der 31. Oktober 2017 (500. Jahrestag der Reformation)."
Artikel 2
Weitere Änderungen des Gesetzes über die Sonn- und Feiertage
§ 1 Absatz 1 des Gesetzes über die Sonn- und Feiertage vom 28. Oktober 1954 (GVBl. S. 615), das zuletzt durch Artikel 1 dieses Gesetzes geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. In Nummer 9 wird ein Punkt angefügt.
2. Nummer 10
10. der 31. Oktober 2017 (500. Jahrestag der Reformation)
wird aufgehoben.
red. Anm. bereits im Nov. entfernt
Artikel 3
Inkrafttreten
( 1) Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich des Absatzes 2 am Tage nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin in Kraft.
( 2) Artikel 2 tritt am 1. Januar 2018 in Kraft.
ENDE |
(Stand: 16.06.2018)
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