Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die
Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an.
Regelwerk

Änderungstext

Drittes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Sonn- und Feiertage
- Berlin -

Vom 30. Januar 2019
(GVBl. Nr. 3 vom 06.02.2019 S. 22)



Das Abgeordnetenhaus hat das folgende Gesetz beschlossen:

Artikel 1
Änderung des Gesetzes über die Sonn- und Feiertage

Das Gesetz über die Sonn- und Feiertage vom 28. Oktober 1954 (GVBl. S. 615), das zuletzt durch Gesetz vom 14. Oktober 2015 (GVBl. S. 378) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1. § 1 Absatz 1 wird wie folgt geändert:

a) Nach Nummer 1 wird folgende neue Nummer 2 eingefügt:

"2. der Frauentag (8. März)"

b) Die bisherigen Nummern 2 bis 9 werden die Nummern 3 bis 10.

c) In Nummer 10 wird der Punkt am Ende gestrichen.

d) Folgende Nummer 11 wird angefügt:

"11. der 8. Mai 2020 (75. Jahrestag der Befreiung vom Nationalsozialismus und der Beendigung des Zweiten Weltkrieges in Europa)."

2. § 3 wird wie folgt gefasst:

alt neu
§ 3 Gedenk- und Trauertage

(1) Der vorletzte Sonntag vor dem 1. Advent ist Volkstrauertag.

(2) Der letzte Sonntag vor dem 1. Advent ist Totensonntag.

" § 3 Gedenk- und Trauertage

(1) Der 18. März als Jahrestag der Märzrevolution ist Gedenktag.

(2) Der 8. Mai als Jahrestag der Befreiung vom Nationalsozialismus und der Beendigung des Zweiten Weltkrieges in Europa ist Gedenktag.

(3) Der 17. Juni als Jahrestag des Volksaufstandes in der DDR ist Gedenktag.

(4) Der 9. November als Jahrestag der Novemberrevolution und Ausrufung der Republik, der Novemberpogrome und des Berliner Mauerfalls ist Gedenktag.

(5) Der Volkstrauertag (vorletzter Sonntag vor dem 1. Advent) ist Gedenk- und Trauertag.

(6) Der Totensonntag (letzter Sonntag vor dem 1. Advent) ist Gedenk- und Trauertag."

Artikel 2
Weitere Änderungen des Gesetzes über die Sonn- und Feiertage

§ 1 Absatz 1 des Gesetzes über die Sonn- und Feiertage vom 28. Oktober 1954 (GVBl. S. 615), das zuletzt durch Artikel 1 dieses Gesetzes geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1. In Nummer 10 wird ein Punkt angefügt.

2. Nummer 11

11. der 8. Mai 2020 (75. Jahrestag der Befreiung vom Nationalsozialismus und der Beendigung des Zweiten Weltkrieges in Europa).

wird aufgehoben.

Artikel 3
Inkrafttreten

(1) Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich des Absatzes 2 am Tage nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin in Kraft.

(2) Artikel 2 tritt am 9. Mai 2020 in Kraft.

ID 190359

ENDE

umwelt-online - Demo-Version


(Stand: 19.08.2020)

Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: 90.- € netto (Grundlizenz)

(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)

Preise & Bestellung

Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt

? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion