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Änderungstext
Gesetz zur Änderung des Bremischen Beamtengesetzes
Vom 28. Juni 2005
(GBl. 2005 Nr. 33 vom 13.07.2005 S. 308)
Der Senat verkündet das nachstehende von der Bürgerschaft (Landtag) beschlossene Gesetz:
§ 25a Abs. 1 des Bremischen Beamtengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. September 1995 (Brem.GBl. S. 387 - 2040-a-1), das zuletzt durch das Gesetz vom 1. März 2005 (Brem.GBl. S. 47) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. Nach Satz 2 wird folgender Satz 3 angefügt:
"Abweichend von Satz 1 werden die Ämter aller Leiter öffentlicher Schulen zunächst für zwei Jahre übertragen; abweichend von Satz 2 beträgt die zweite zulässige Amtszeit acht Jahre."
2. Der bisherige Satz 3 wird Satz 4.
Dieses Gesetz tritt am 1. August 2005 in Kraft.
(Stand: 16.06.2018)
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