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Regelwerk

Änderungstext

Gesetz zur Änderung des Bremischen Beamtengesetzes

Vom 23. Oktober 2007
(GBl. Nr. 49 vom 02.11.2007 S. 475 ber. 19.12.2007 S. 1)



Der Senat verkündet das nachstehende von der Bürgerschaft (Landtag) beschlossene Gesetz:

Artikel 1

§ 9a des Bremischen Beamtengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. September 1995 (Brem.GBl. S. 387 - 2040-a-1), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 19. Dezember 2006 (Brem.GBl. S. 543) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1. Absatz 6

(6) Absatz 5 findet entsprechend auf die Ämter
  1. des Direktors bei der Bürgerschaft,
  2. des Sprechers der Bremischen Bürgerschaft,
  3. des persönlichen Referenten des Präsidenten der Bremischen Bürgerschaft,
  4. des Angestellten im Vorzimmer des Präsidenten der Bremischen Bürgerschaft

Anwendung.

wird aufgehoben.

2. Die bisherigen Absätze 7 und 8 werden Absätze 6 und 7.

3. In dem neuen Absatz 7 wird die Angabe "Absätze 1 bis 7" durch die Angabe "Absätze 1 bis 6" ersetzt.

Artikel 2

Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.

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