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Gesetz zur Änderung des Bremischen Behindertengleichstellungsgesetzes
Vom 25. November 2014
(Brem.GBl. Nr. 119 vom 27.11.2014 S. 555)
Der Senat verkündet das nachstehende, von der Bürgerschaft (Landtag) beschlossene Gesetz:
Das Bremische Behindertengleichstellungsgesetz vom 18. Dezember 2003 (Brem.GBl. S. 414 - 86-e-1), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 24. Januar 2012 (Brem.GBl. S. 24) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 16 wie folgt gefasst:
" § 16 (weggefallen)".
§ 16 AußerkrafttretenDieses Gesetz tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2014 außer Kraft.
wird aufgehoben.
Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.
(Stand: 16.06.2018)
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