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Änderungstext
Gesetz zur Änderung des Bremischen Ladenschlussrechtes
- Bremen -
Vom 4. Februar 2020
(Brem.GBl. Nr. 5 vom 11.02.2020 S. 7)
Der Senat verkündet das nachstehende, von der Bürgerschaft (Landtag) beschlossene Gesetz:
Artikel 1
Änderung des Bremischen Ladenschlussgesetzes
§ 18 Absatz 4 des Bremischen Ladenschlussgesetzes vom 22. März 2007 (Brem.GBl. S. 221 -8050-a-1), das zuletzt durch Artikel 10 des Gesetzes vom 14. März 2017 (Brem.GBl. S. 121) geändert worden ist, wird wie folgt gefasst:
alt | neu |
(4) §§ 9a und 10 treten mit Ablauf des 31. März 2020 außer Kraft. | "(4) § 9a tritt mit Ablauf des 31. März 2023 außer Kraft." |
Artikel 2
Aufhebung der Verordnung über den Sonntagsverkauf am 24. Dezember
Die Verordnung über den Sonntagsverkauf am 24. Dezember vom 13. Dezember 1961 (SaBremR 7102-a-3) wird aufgehoben.
Artikel 3
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
ID: 200224
ENDE |
(Stand: 19.08.2020)
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