Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an. Regelwerk |
Änderungstext
Dekanegesetz
Vom 4. September 2006
(GVBl. Nr. 40 vom 12.09.2006 S. 494)
Der Senat verkündet das nachstehende von der Bürgerschaft beschlossene Gesetz:
Artikel 1
Einunddreißigstes Gesetz zur Änderung des Hamburgischen Beamtengesetzes
§ 135 Absatz 1 Satz 1 Nummer 7 des Hamburgischen Beamtengesetzes in der Fassung vom 29. November 1977 (HmbGVBl. S. 367), zuletzt geändert am 21. September 2005 (HmbGVBl. S. 400) erhält folgende Fassung:
alt | neu |
"7. Präsident, hauptamtlicher Vizepräsident oder Kanzler einer Hochschule, hauptamtlicher Vizepräsident als Dekan einer Fakultät der Universität Hamburg oder der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg, Kanzler als Geschäftsführer einer Fakultät der Universität Hamburg oder der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg". |
Artikel 2
Neuntes Gesetz zur Änderung des Hamburgischen Besoldungsgesetzes
Das Hamburgische Besoldungsgesetz in der Fassung vom 22. Mai 1978 (HmbGVBl. S. 169, 203), zuletzt geändert am 14. Dezember 2005 (HmbGVBl. S. 491, 494), wird wie folgt geändert:
1. § 3a wird wie folgt geändert:
a) Die Überschrift erhält folgende Fassung:
alt | neu |
"Besoldung der Professoren sowie der hauptamtlichen Präsidiums- und Dekanatsmitglieder von Hochschulen". |
b) Absatz 1 erhält folgende Fassung:
alt | neu |
"(1) Über die Gewährung von Leistungsbezügen nach § 33 des Bundesbesoldungsgesetzes (BBesG) in der Fassung vom 6. August 2002 (BGBl. I S. 3022), zuletzt geändert am 22. September 2005 (BGBl. I S. 2809), in der jeweils geltenden Fassung entscheidet bei
|
2. In der Anlage 1 wird der Abschnitt Landesbesoldungsordnung W wie folgt geändert:
a) Der Text zur Besoldungsgruppe 2 wird wie folgt geändert:
aa) Die Textstelle
"- der HWP - Hamburger Universität für Wirtschaft und Politik,"
wird gestrichen.
bb) Der Punkt am Ende der Textstelle "- der Hochschule für Musik und Theater" wird durch ein Komma ersetzt und folgende Textstelle angefügt:
"Kanzler als Geschäftsführer
- einer Fakultät der Universität Hamburg,
- einer Fakultät der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg,"
Körperschaftsbeamte:
Kanzler als Geschäftsführer der Medizinischen Fakultät des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf."
b) Der Text zur Besoldungsgruppe 3 wird wie folgt geändert:
aa) Hinter der Überschrift wird folgende Textstelle eingefügt:
"Vizepräsident als Dekan
- einer Fakultät der Universität Hamburg,
- einer Fakultät der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg,".
bb) Die Textstelle
"- der HWP - Hamburger Universität für Wirtschaft und Politik,"
wird beim Amt des Vizepräsidenten und des Präsidenten jeweils gestrichen.
cc) Der Punkt am Ende wird durch ein Komma ersetzt und folgende Textstelle angefügt:
"Körperschaftsbeamte:
Vizepräsident als Dekan der Medizinischen Fakultät des Universitäts-Klinikums Hamburg-Eppendorf."
Artikel 3
Änderung des Hamburgischen Hochschulgesetzes
In § 90 Absatz 3 des Hamburgischen Hochschulgesetzes vom 18. Juli 2001 (HmbGVBl. S. 171), zuletzt geändert am 6. Juli 2006 (HmbGVBl. S. 376), wird folgender Satz angefügt:
"Wird eine Dekanin, ein Dekan, eine Geschäftsführerin oder ein Geschäftsführer zur Beamtin oder zum Beamten auf Zeit ernannt, gilt § 80 Absatz 3 Satz 4 und Absätze 5 bis 7 entsprechend."
Artikel 4
Änderung des Gesetzes zur Errichtung der Körperschaft
"Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf"
In § 9 des Gesetzes zur Errichtung der Körperschaft "Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf" vom 12. September2001 (HmbGVBl. S. 375), zuletzt geändert am 6. Juli 2006 (HmbGVBl. S. 415), wird folgender Absatz 7 angefügt:
(Stand: 16.06.2018)
Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: 90.- € netto (Grundlizenz)
(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)
Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt
? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion