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Änderungstext
Zehntes Gesetz zur Änderung des Hamburgischen Besoldungsgesetzes
Vom 2. Oktober 2007
(HmbGVBl. Nr. 37 vom 09.10.2007 S. 350)
Der Senat verkündet das nachstehende von der Bürgerschaft beschlossene Gesetz:
§ 1
Änderung des Hamburgischen Besoldungsgesetzes
In Anlage 1 des Hamburgischen Besoldungsgesetzes in der Fassung vom 22. Mai 1978 (HmbGVBl. S. 169, 203), zuletzt geändert am 22. Dezember 2006 (HmbGVBl. S. 614, 624), wird die Landesbesoldungsordnung A wie folgt geändert:
1. Der Text zur Besoldungsgruppe 13 wird wie folgt geändert:
a) Bei der Amtsbezeichnung Konrektor wird im zweiten Zusatz die Zahl "720" durch die Zahl "540" ersetzt.
b) Im Zusatz zur Amtsbezeichnung Rektor an einer Gesamtschule wird die Fußnote 3 durch die Fußnote 2 ersetzt.
c) Der Punkt am Ende wird durch ein Komma ersetzt und folgende Textstelle angefügt: "Zweiter Konrektor - an einer Grund- und Hauptschule mit Realschule, Hauptschule mit Realschule oder Grund schule mit Realschule mit mehr als 540 bis zu 720 Schülern - 2).
d) Fußnote 2 wird gestrichen.
e) Fußnote 3 wird neue Fußnote 2.
2. Der Text zur Besoldungsgruppe 14 wird wie folgt geändert:
a) Hinter der Amtsbezeichnung Konrektor wird der Zusatz "- als der ständige Vertreter des Leiters einer Grund- und Hauptschule mit Realschule, Hauptschule mit Realschule oder Grundschule mit Realschule mit mehr als 540 bis zu 720 Schülern -," eingefügt und im zweiten Zusatz die Fußnote 2 eingefügt.
b) Hinter den Einträgen zur Amtsbezeichnung Konrektor wird folgende Textstelle eingefügt: "Zweiter Konrektor - an einer Grund- und Hauptschule mit Realschule, Hauptschule mit Realschule oder Grundschule mit Realschule mit mehr als 720 Schülern -,".
§ 2
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt mit Wirkung vom 1. August 2007 in Kraft.
(Stand: 16.06.2018)
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