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Änderungstext
Gesetz zur Änderung des Hamburgischen Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetzes 2007/2008
Vom 14. Dezember 2007
(HmbGVBl. Nr. 1 vom 04.01.2008 S. 8)
Der Senat verkündet das nachstehende von der Bürgerschaft beschlossene Gesetz:
Hinter § 2 des Hamburgischen Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetzes 2007/2008 vom 11. Juli 2007 (HmbGVBl. S. 213) wird folgender § 2a eingefügt:
" § 2a Familienzuschlag
(1) Für den Zeitraum 1. Januar 2007 bis 31. Dezember 2009 wird der nach dem jeweils geltenden Recht zu zahlende Familienzuschlag für das dritte und jedes weitere zu berücksichtigende Kind um je 50 Euro monatlich erhöht.
(2) Die für das Personalwesen zuständige Behörde überprüft die Auswirkungen dieses Gesetzes auf den Ausgang von Verfahren, die wegen der Erhöhung des Familienzuschlags ab dem dritten Kind anhängig sind oder künftig anhängig werden. Der Senat berichtet der Bürgerschaft bis zum 30. September 2009 über die Auswirkungen."
(Stand: 16.06.2018)
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