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Regelwerk

Änderungstext

Gesetz zur Änderung des Hamburgischen Besoldungsgesetzes
- Hamburg -

Vom 27. April 2010
(HmbGVBl. Nr. 17 vom 07.05.2010 S. 332)



Der Senat verkündet das nachstehende von der Bürgerschaft beschlossene Gesetz:

§ 1 Änderung des Hamburgischen Besoldungsgesetzes

Das Hamburgische Besoldungsgesetz vom 26. Januar 2010 (HmbGVBl. S. 23) wird wie folgt geändert:

1. In Anlage I wird der Abschnitt Besoldungsordnung A wie folgt geändert:

1.1 Der Text zur Besoldungsgruppe 13 wird wie folgt geändert:

1.1.1 Bei der Amtsbezeichnung "Studienrätin, Studienrat" wird hinter der Fußnote 4 die Fußnote 5 eingefügt.

1.1.2 Die Textstelle "Konrektorin, Konrektor

Zweite Konrektorin, Zweiter Konrektor

Rektorin, Rektor

Rektorin, Rektor an einer Gesamtschule

wird durch die Textstelle "Schulrätin, Schulrat6" ersetzt.

1.1.3 Der Text der Fußnote 5 erhält folgende Fassung:

alt neu
5) Erhält eine Amtszulage nach Anlage IX. "5) Für Beamtinnen und Beamte mit der Befähigung für das Lehramt an Gymnasien an Primarschulen nur bei überwiegender Verwendung in der Unterstufe."

1.2 Der Text zur Besoldungsgruppe 14 wird wie folgt geändert:

1.2.1 Hinter der Amtsbezeichnung "Oberstudienrätin, Oberstudienrat" wird die Textstelle

"Oberstudienrätin, Oberstudienrat

eingefügt.

1.2.2 Die Textstelle "Konrektorin, Konrektor

Zweite Konrektorin, Zweiter Konrektor

wird durch die Textstelle "Konrektorin, Konrektor

ersetzt.

1.2.3 Bei der Amtsbezeichnung "Rektorin, Rektor" werden die Zusätze

"- einer Grundschule, Hauptschule oder Grund- und Hauptschule mit mehr als 360 Schülerinnen und Schülern -

- einer Grund- und Hauptschule mit Realschule, Hauptschule mit Realschule oder Grundschule mit Realschule mit bis zu 540 Schülerinnen und Schülern -

- einer Grund- und Hauptschule mit Realschule, Hauptschule mit Realschule oder Grundschule mit Realschule mit mehr als 540 bis zu 720 Schülerinnen und Schülern -1"

durch den Zusatz

"- einer Primarschule mit bis zu 319 Schülerinnen und Schülern -2"

ersetzt.

1.2.4 Die Textstelle

"Rektorin, Rektor an einer Gesamtschule

wird gestrichen.

1.2.5 Bei der Amtsbezeichnung "Rektorin, Rektor einer Sonderschule" wird hinter dem Zusatz "- als Leiterin oder Leiter einer Sonderschule mit mehr als 5 bis zu 11 Klassen -1" die Textstelle "Schulrätin, Schulrat3" eingefügt.

1.3 Der Text zur Besoldungsgruppe 15 erhält folgende Fassung:

alt neu
Besoldungsgruppe a 15

Akademische Direktorin, Akademischer Direktor

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