Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an. Regelwerk |
Änderungstext
Gesetz zur Entfristung und Änderung beamtenrechtlicher Vorschriften zur Kennzeichnungspflicht
- Hamburg -
Vom 7. Dezember 2021
(HmbGVBl. Nr. 78 vom 10.12.2021 S. 840)
Der Senat verkündet das nachstehende von der Bürgerschaft beschlossene Gesetz:
§ 2 des Fuenften Gesetzes zur Änderung des Hamburgischen Beamtengesetzes vom 30. Oktober 2019 (HmbGVBl. S. 350)
§ 2
Dieses Gesetz tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2021 außer Kraft.
wird aufgehoben.
§ 111a Absatz 1 Satz 3 des Hamburgischen Beamtengesetzes vom 15. Dezember 2009 (HmbGVBl. S. 405), zuletzt geändert am 19. Dezember 2019 (HmbGVBl. S. 527), erhält folgende Fassung:
alt | neu |
Die Rückenkennzeichnung weist zusätzlich die Buchstabenfolge "HH" auf. | "Die Rückenkennzeichnung soll zusätzlich die Buchstabenfolge "HH" aufweisen." |
ID: 212632
ENDE |
(Stand: 21.12.2021)
Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: 90.- € netto (Grundlizenz)
(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)
Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt
? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion