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Änderungstext
Zweite Verordnung zur Änderung der Urlaubsverordnung
- Sachsen-Anhalt -
Vom 25. November 2005
(GVBl. Nr. 62 vom 08.12.2005 S. 718)
Aufgrund des § 89 Abs. 2 Satz 1 des Beamtengesetzes Sachsen-Anhalt in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. Februar 1998 (GVBl. LSa S. 50), zuletzt geändert durch Gesetz vom 28. Juni 2005 (GVBl. LSa S. 316), wird verordnet:
§ 22 Abs. 2 der Urlaubsverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. November 2001 (GVBl. LSa S. 464), zuletzt geändert durch Nummer 79 der Anlage des Gesetzes vom 19. März 2002 (GVBl. LSa S. 130, 139), wird wie folgt geändert:
1. In Satz 1 Nr. 5 werden nach dem Wort "hat," die Wörter "oder schwere Erkrankung eines behinderten und auf Hilfe angewiesenen Kindes der Beamtin oder des Beamten," eingefügt.
2. Nach Satz 2 wird der Satz 3 angefügt.
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2006 in Kraft.
(Stand: 31.01.2021)
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