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Regelwerk

Änderungstext

Gesetz zur Änderung des Niedersächsischen Besoldungsgesetzes

Vom 16. November 2007
(GVBl. Nr. 35 vom 27.11.2007 S. 636)



Der Niedersächsische Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:

Artikel 1

Dem Niedersächsischen Besoldungsgesetz in der Fassung vom 11. Februar 2004 (Nds. GVBl. S. 44), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 13. September 2007 (Nds. GVBl. S. 444), wird der folgende § 14 angefügt:

" § 14 Zusätzliche Vergütung bei verlängerter regelmäßiger wöchentlicher Arbeitszeit im Feuerwehrdienst

Den Beamtinnen und Beamten des Feuerwehrdienstes der Gemeinden und Landkreise, deren Dienst aus Arbeitsdienst und Bereitschaftsdienst besteht, kann bei einer Verlängerung der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit auf 56 Stunden eine zusätzliche Vergütung für jede geleistete Schicht gewährt werden. Die zusätzliche Vergütung beträgt für jede geleistete 24-Stunden-Schicht 25 Euro in den Besoldungsgruppen a 7 und A8,35 Euro in den Besoldungsgruppen a 9 bis a 12 und 50 Euro in den Besoldungsgruppen a 13 bis a 16. Bei kürzeren Schichten verringern sich die Beträge nach Satz 2 entsprechend."

Artikel 2

Dieses Gesetz tritt mit Wirkung vom 13. Juli 2007 in Kraft.

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(Stand: 16.06.2018)

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