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Regelwerk

Änderungstext

Viertes Gesetz zur Änderung des Arbeitnehmerweiterbildungsgesetzes
- Nordrhein-Westfalen -

Vom 6. Dezember 2022
(GV. NRW. Nr. 46 vom 14.12.2022 S. 1064)



Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird:

Artikel 1

Das Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz vom 6. November 1984 (GV. NRW. S. 678), das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 17. Dezember 2021 (GV. NRW. S. 1466) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1. In § 9 Absatz 1 Satz 2 werden die Wörter "In der Zeit vom 1. März 2020 bis zum 31. Dezember 2022 können die Bildungsveranstaltungen" durch die Wörter "Die Bildungsveranstaltungen können" ersetzt.

2. § 13 wird wie folgt geändert:

a) In der Überschrift werden nach dem Wort "Inkrafttreten" das Komma und die Wörter "Berichtspflicht, Übergangsbestimmung" gestrichen.

b) Satz 2 wird

Die Landesregierung überprüft die Auswirkungen dieses Gesetzes und unterrichtet den Landtag spätestens zum Ablauf des 31. Dezember 2018 und danach alle fünf Jahre über das Ergebnis der Überprüfung.

aufgehoben.

Artikel 2

Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

ID: 222650

ENDE

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(Stand: 16.12.2022)

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