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Änderungstext
Erstes Landesgesetz zur Änderung des Landesbeamtengesetzes
- Rheinland-Pfalz -
Vom 30. September 2021
(GVBl. Nr. 40 vom 05.10.2021 S. 549)
Der Landtag Rheinland-Pfalz hat das folgende Gesetz beschlossen:
Artikel 1
Änderung des Landesbeamtengesetzes
Das Landesbeamtengesetz vom 20. Oktober 2010 (GVBl. S. 319), zuletzt geändert durch Artikel 8 des Gesetzes vom 17. Dezember 2020 (GVBl. S. 728), BS 2030-1, wird wie folgt geändert:
In § 7 Abs. 1 Nr. 3 wird der Klammerzusatz " (§ 119 Abs. 4)" ersetzt durch den Klammerzusatz " (§ 119 Abs. 3, soweit die erzielten Vergütungen aufgrund der Ausübung der dort erwähnten Ehrenämter den Betrag von 4.000,00 Euro in einem Jahr nicht übersteigen, und Abs. 4)".
Artikel 2
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
ID: 212158
ENDE |
(Stand: 19.10.2021)
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