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Regelwerk

Änderungstext

Zweites Landesgesetz zur Änderung des Landesbeamtengesetzes
- Rheinland-Pfalz -

Vom 22. Dezember 2021
(GVBl. Nr. 47 vom 28.12.2021 S. 637)



Der Landtag Rheinland-Pfalz hat das folgende Gesetz beschlossen:

Artikel 1

Das Landesbeamtengesetz vom 20. Oktober 2010 (GVBl. S. 319), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. September 2021 (GVBl. S. 549), BS 2030-1, wird wie folgt geändert:

1. § 38 wird wie folgt geändert:

a) In Absatz 4 Satz 4 wird die Jahreszahl "2022" durch die Jahreszahl "2027" ersetzt.

b) In Absatz 6 wird die Jahreszahl "2021" durch die Jahreszahl "2026" ersetzt.

2. § 75a wird wie folgt geändert:

a) In Absatz 1 Satz 1 Nr. 3 wird die Jahreszahl "2022" durch die Jahreszahl "2027" ersetzt.

b) In Absatz 6 wird die Jahreszahl "2021" durch die Jahreszahl "2026" ersetzt.

Artikel 2

Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2022 in Kraft.

ID: 212801

ENDE

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(Stand: 07.01.2022)

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