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Änderungstext
Gesetz zur Anpassung des Beamtenrechts an die Vorschriften über genetische Untersuchungen im Arbeitsleben
Vom 24. September 2009
(GVBl. Nr. 17 vom 29.10.2009 S. 633)
Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:
Artikel 1
Änderung des Landesbeamtengesetzes
Das Landesbeamtengesetz vom 26. März 2009 (GVOBl. Schl.-H. S. 93) wird wie folgt geändert:
In § 85 wird folgender Absatz 5 angefügt:
"(5) Die §§ 19 bis 22 des Gendiagnostikgesetzes vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2529) und eine aufgrund von § 21 des Gendiagnostikgesetzes erlassene Rechtsverordnung gelten entsprechend."
Artikel 2
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am 1. Februar 2010 in Kraft.
(Stand: 16.06.2018)
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