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Landesverordnung zur Neufassung der Mutterschutzverordnung und zur Änderung der Zuständigkeitsverordnung-Mutterschutzgesetz und zur Änderung der Landesverordnung zur Festlegung von Ausgleichszahlungen an die Unfallkasse Nord
- Schleswig-Holstein -
Vom 12. Februar 2019
(GVOBl. Schl.-H. Nr. 4 vom 28.02.2019 S. 51)
Aufgrund
verordnet die Landesregierung:
Artikel 1
MuSchVO - Mutterschutzverordnung - Landesverordnung über den Mutterschutz von Beamtinnen
GS Schl.-H. II, Gl.-Nr.: 2030-5-164
( wie eingefügt).
Artikel 2
Änderung der Zuständigkeitsverordnung-Mutterschutzgesetz
Die Zuständigkeitsverordnung-Mutterschutzgesetz vom 7. April 1986 (GVOBl. Schl.-H. S. 81), zuletzt geändert durch Verordnung vom 12. Dezember 2007 (GVOBl. Schl.-H. S. 621), wird wie folgt geändert:
In § 1 wird die Angabe " § 20 Abs. 1 des Mutterschutzgesetzes" durch die Angabe " § 29 Absatz 1 des Mutterschutzgesetzes" und die Bezeichnung "Staatliche Arbeitsschutzbehörde bei der Unfallkasse Schleswig-Holstein" wird durch die Bezeichnung "Staatliche Arbeitsschutzbehörde bei der Unfallkasse Nord" ersetzt.
Artikel 3
Änderung der Landesverordnung zur Festlegung von Ausgleichszahlungen an die Unfallkasse Nord
(nicht dargestellt)
Artikel 4
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
(1) Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft, soweit Absatz 2 nichts anderes bestimmt. Gleichzeitig tritt die Mutterschutzverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Dezember 1992 (GVOBl. Schl.-H. 1993 S. 24)3), zuletzt geändert durch Artikel 19 des Gesetzes vom 26. Januar 2012 (GVOBl. Schl.-H. S. 153), außer Kraft.
(2) Artikel 2 tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2018 in Kraft.
ID 190530
ENDE |
(Stand: 20.03.2019)
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