Regelwerk, Arbeits- und Sozialrecht
Saarländisches
BehindertengleichstellungsG
- Inhalt -
Abschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Ziel und Verantwortung der Träger öffentlicher Gewalt
§ 2 Frauen mit Behinderungen; Benachteiligung wegen mehrerer Gründe
§ 3 Menschen mit Behinderungen
§ 4 Barrierefreiheit
§ 5 Zielvereinbarungen
§ 6 Gebärdensprache und andere Kommunikation von Menschen mit Hör- und Sprachbehinderungen
Abschnitt 2
Verpflichtung zur Gleichstellung und Barrierefreiheit
§ 7 Benachteiligungsverbot für Träger öffentlicher Gewalt
§ 8 Herstellung von Barrierefreiheit in den Bereichen Bau und Verkehr
§ 9 Recht auf Verwendung von Gebärdensprache und anderen Kommunikationshilfen
§ 10 Gestaltung von Bescheiden und Vordrucken
§ 11 Verständlichkeit und Leichte Sprache
Abschnitt 2a
Barrierefreie Informationstechnik öffentlicher Stellen des Landes
§ 12 Öffentliche Stellen des Landes
§ 12a Barrierefreie Informationstechnik
§ 12b Erklärung zur Barrierefreiheit
§ 12c Berichterstattung über den Stand der Barrierefreiheit
§ 12d Verordnungsermächtigung
§ 12e Überwachungsstelle des Landes für Barrierefreiheit
§ 13 Barrierefreie Medien
Abschnitt 3
Rechtsbehelfe
§ 14 Beweislastumkehr
§ 15 Vertretungsbefugnisse in verwaltungs- oder sozialrechtlichen Verfahren
§ 16 Verbandsklagerecht
§ 17 Schlichtungsstelle und -verfahren; Verordnungsermächtigung
Abschnitt 4
Beauftragte oder Beauftragter für die Belange von Menschen mit Behinderungen
§ 18 Amt der oder des Landesbeauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen
§ 19 Aufgabe und Befugnisse der oder des Landesbeauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Abschnitt 5
Landesbeirat für die Belange von Menschen mit Behinderungen
§ 20 Landesbeirat für die Belange von Menschen mit Behinderungen
§ 21 (aufgehoben)
Abschnitt 6
Beteiligung auf kommunaler Ebene
§ 22 (aufgehoben)
Abschnitt 7
Sicherung der Teilhabe und Berichtspflicht
§ 23 Sicherung der Teilhabe