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Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gleichstellungsgesetzes
- Thüringen -
Vom 7. Oktober 2016
(GVBl. Nr. 9 vom 07.11.2016 S. 514)
Das Thüringer Gleichstellungsgesetz vom 6. März 2013 (GVBl. S. 49), geändert durch Artikel 11 des Gesetzes vom 12. August 2014 (GVBl. S. 472), wird wie folgt geändert:
1. In § 3 Abs. 4 Satz 1 wird nach dem Wort "Laufbahnen" ein Komma und das Wort "Wertebenen" eingefügt.
2. § 5 Abs. 1 Satz 1 wird wie folgt geändert:
a) In Nummer 1 werden nach dem Wort "Laufbahnen" ein Komma und das Wort "Wertebenen" eingefügt.
b) Nummer 2 erhält folgende Fassung:
alt | neu |
2. die Gremienbesetzung nach § 13, getrennt nach Geschlecht, nach dem Stand vom 30. Juni des jeweiligen Jahres und | "2. die Gremienbesetzung nach § 13, getrennt nach Gremienbezeichnung und nach Geschlecht, nach dem Stand vom 30. Juni des jeweiligen Jahres," |
c) Nach Nummer 2 wird folgende neue Nummer 3 eingefügt:
d) Die bisherige Nummer 3 wird Nummer 4 und erhält folgende Fassung:
alt | neu |
4. Stellenausschreibungen, Bewerbungen, Einstellungen, Beförderungen, Höhergruppierungen und Fortbildungen, getrennt nach Geschlecht für den Zeitraum vom 1. Juli des vorvorvergangenen Jahres bis zum 30. Juni des Berichtsjahres. | 4. Beförderungen, Höhergruppierungen und Fortbildungen, gegliedert nach Voll-, Teil- und Altersteilzeittätigkeit, Beurlaubung, Besoldungs- und Entgeltgruppen, Laufbahnen, Wertebenen sowie getrennt nach Geschlecht, für den Zeitraum vom 1. Juli des vorvorvergangenen Jahres bis zum 30. Juni des Berichtsjahres." |
Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
ID 16/1765 | ENDE |
(Stand: 16.06.2018)
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