Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an. Regelwerk |
Änderungstext
Thüringer Gesetz zur Anpassung der Besoldung und der Versorgung in den Jahren 2019 bis 2021
- Thüringen -
Vom 2. Juli 2019
(GVBl. Nr. 8 vom 23.07.2019 S. 253)
Artikel 1
Thüringer Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz für die Jahre 2019 bis 2021
(nicht dargestellt)
Artikel 2
Änderung des Thüringer Besoldungsgesetzes
(nicht dargestellt)
Artikel 3
Weitere Änderung des Thüringer Besoldungsgesetzes
(nicht dargestellt)
Artikel 4
Weitere Änderung des Thüringer Besoldungsgesetzes
(nicht dargestellt)
Artikel 5
Änderung des Thüringer Beamtenversorgungsgesetzes
(nicht dargestellt)
Artikel 6
Weitere Änderung des Thüringer Beamtenversorgungsgesetzes
(nicht dargestellt)
Artikel 7
Weitere Änderung des Thüringer Beamtenversorgungsgesetzes
(nicht dargestellt)
Artikel 8
Änderung der Thüringer Erschwerniszulagenverordnung
§ 4 Abs. 1 der Thüringer Erschwerniszulagenverordnung vom 20. Juli 2008 (GVBl. S. 298), die zuletzt durch Artikel 7 des Gesetzes vom 13. September 2017 (GVBl. S. 161) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. In Nummer 1 wird der Geldbetrag "3,43 Euro" durch den Geldbetrag "3,54 Euro" ersetzt.
2. In Nummer 2 wird der Geldbetrag "0,95 Euro" durch den Geldbetrag "0,98 Euro" ersetzt.
3. In Nummer 3 wird der Geldbetrag "1,59 Euro" durch den Geldbetrag "1,64 Euro" ersetzt.
Artikel 9
Weitere Änderung der Thüringer Erschwerniszulagenverordnung
§ 4 Abs. 1 der Thüringer Erschwerniszulagenverordnung vom 20. Juli 2008 (GVBl. S. 298), die zuletzt durch Artikel 8 dieses Gesetzes geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. In Nummer 1 wird der Geldbetrag "3,54 Euro" durch den Geldbetrag "3,65 Euro" ersetzt.
2. In Nummer 2 wird der Geldbetrag "0,98 Euro" durch den Geldbetrag "1,01 Euro" ersetzt.
3. In Nummer 3 wird der Geldbetrag "1,64 Euro" durch den Geldbetrag "1,69 Euro" ersetzt.
Artikel 10
Weitere Änderung der Thüringer Erschwerniszulagenverordnung
§ 4 Abs. 1 der Thüringer Erschwerniszulagenverordnung vom 20. Juli 2008 (GVBl. S. 298), die zuletzt durch Artikel 9 dieses Gesetzes geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. In Nummer 1 wird der Geldbetrag "3,65 Euro" durch den Geldbetrag "3,70 Euro" ersetzt.
2. In Nummer 2 wird der Geldbetrag "1,01 Euro" durch den Geldbetrag "1,02 Euro" ersetzt.
3. In Nummer 3 wird der Geldbetrag "1,69 Euro" durch den Geldbetrag "1,71 Euro" ersetzt.
Artikel 11
Änderung der Thüringer Mehrarbeitsvergütungsverordnung
(nicht dargestellt)
Artikel 12
Weitere Änderung der Thüringer Mehrarbeitsvergütungsverordnung
(nicht dargestellt)
Artikel 13
Weitere Änderung der Thüringer Mehrarbeitsvergütungsverordnung
(nicht dargestellt)
Artikel 14
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2019 in Kraft. Abweichend von Satz 1 treten
1. die Artikel 3, 6, 9 und 12 am 1. Januar 2020 und
2. die Artikel 4, 7, 10 und 13 am 1. Januar 2021 in Kraft.
ID 191584
ENDE |
(Stand: 23.02.2021)
Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: 90.- € netto (Grundlizenz)
(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)
Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt
? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion