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Änderungstext
Änderung der Mutterschafts-Richtlinien
Änderung in Anlage 3 (Mutterpass) - ärztliche Beratung
Vom 3. Februar 2011
(BAnz. Nr. 70 vom 06.05.2011 S. 1659)
Der Unterausschuss Methodenbewertung hat für den Gemeinsamen Bundesausschuss gemäß Delegation nach § 3 Absatz 1 Satz 2 der Geschäftsordnung und § 4 Absatz 2 Satz 2 der Verfahrensordnung in Verbindung mit Abschnitt H Nummer 5 der Richtlinien über die ärztliche Betreuung während der Schwangerschaft und nach der Entbindung (Mutterschafts-Richtlinien) in seiner Sitzung am 3. Februar 2011 beschlossen, die Mutterschafts-Richtlinien in der Fassung vom 10. Dezember 1985 (BAnz. Nr. 60 vom 27. März 1986), zuletzt geändert am 18. Februar 2010 (BAnz. S. 1784), wie folgt zu ändern:
I.
Auf den Seiten 5 und 21 der Anlage 3 (Mutterpass) wird jeweils im Feld "Beratung der Schwangeren" in Buchstabe a nach dem Wort "Genussmittel" in einem Klammerzusatz "(Alkohol, Tabak und andere Drogen)" angefügt.
II.
Die Änderung der Richtlinie tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
(Stand: 16.06.2018)
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