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Regelwerk, Arbeitsschutz; Arbeits- und Sozialrecht

Wissenschaftliche Stellungnahme zu der Berufskrankheit Nr. 2402 der Anlage 1 zur Berufskrankheiten-Verordnung
"Erkrankungen durch ionisierende Strahlen"

vom 24. Oktober 2011
(GMBl. Nr. 49-51 vom 19.12.2011 S. 983)



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Der Ärztliche Sachverständigenbeirat "Berufskrankheiten" beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales gibt zu der genannten Berufskrankheit folgende wissenschaftliche Stellungnahme ab; diese Stellungnahme ersetzt das bisherige Merkblatt zu der Berufskrankheit (Bek. des BMa vom 13.05.1991, BArbBl. (1991) Nr. 7-8 S. 72 ff.):

I. Vorkommen und Gefahrenquellen

A. Anwendungen ionisierender Strahlung

Ionisierende Strahlen sind in der Lage, aus Atomen bzw. Molekülen Elektronen abzutrennen. Man unterscheidet Photonenstrahlung (Röntgenstrahlen, Gammastrahlen) und Teilchenstrahlung (Alphastrahlen, Betastrahlen, Protonen, andere beschleunigte Ionen und Neutronen).

Der Einsatz ionisierender Strahlung in der Industrie und Medizin umfasst einen weiten Anwendungsbereich. Dieser reicht von der Verwendung von Ionisationsrauchmeldern mit einer sehr geringen Gefährdung beim bestimmungsgemäßen Umgang bis hin zu Großbestrahlungsanlagen mit einem sehr großen Radioaktivitätsinventar und einem damit verbundenen sehr hohen Gefährdungspotential.

1. Strahlungsarten

Je nach Herkunft der Strahlung unterscheidet man verschiedene Strahlungsarten. Künstlich erzeugte ionisierende Strahlung unterscheidet sich hinsichtlich ihrer Wirkung auf den Menschen nicht von der überall vorhandenen ionisierenden Strahlung aus natürlichen Strahlenquellen.

Röntgenstrahlen werden in Röntgengeräten durch das Auftreffen von beschleunigten Elektronen auf die Anode erzeugt. Die Strahlungsenergie der entstehenden Röntgenstrahlung hängt von der Beschleunigungsspannung ab. Erst ab einer anliegenden Spannung von mehr als 5.000 Volt ist eine Strahlungsgefährdung zu betrachten.

Radioaktive Stoffe sind Elemente, die von selbst zerfallen und dabei - je nach Radionuklid - verschiedene Strahlungsarten aussenden können. Es gibt Alpha-, Beta- und Gammastrahler. Die ersten beiden Strahlungsarten gehören zur sogenannten Teilchenstrahlung. Alphateilchen sind zweifach positiv geladene Heliumatome und Betateilchen können Elektronen oder deren Antiteilchen, die Positronen, sein.

Meist sind die Radionuklide aber keine reinen Alpha- oder Betastrahler, sondern es entsteht zusätzlich auch noch Gammastrahlung. Diese unterscheidet sich hinsichtlich Ihrer Natur nicht von der Röntgenstrahlung. Beide gehören zur elektromagnetischen Strahlung. Die Röntgenstrahlung entsteht in der Atomhülle, die Gammastrahlung im Atomkern. Bei sehr schweren Radionukliden wie Uran können zusätzlich auch noch Neutronen freigesetzt werden. Auf hohe Energien beschleunigte Elektronen oder Ionen können auf der getroffenen Materie selbst wieder die vorgenannten Strahlungsarten auslösen.

2. Anwendungsbeispiele

Eine weit verbreitete Anwendung ionisierender Strahlung kommt in der medizinischen Diagnostik und Therapie zum Einsatz. Insbesondere bei der interventionellen Radiologie, in der Unfallchirurgie, bei kardiologischen Untersuchungen und in der Nuklearmedizin kann das medizinische Personal beruflich bedingt einer Strahlenexposition ausgesetzt sein. In der Nuklearmedizin werden etwa 20 verschiedene Radionuklide zur Diagnostik und Therapie verwendet.

Im Uranerzbergbau der früheren DDR (WISMUT) waren die Bergleute je nach Einsatz zum Teil erheblichen Strahlenexpositionen durch die Inhalation von Radon und den staubförmigen Radionukliden des Urans und dessen Folgeprodukten ausgesetzt. In den ersten Jahren wurden dabei kaum Strahlenschutzmaßnahmen getroffen, was je nach Arbeitsplatz zu erheblichen Expositionen führen konnte. Auch heute können an untertägigen Arbeitsplätzen und in Betrieben der Wasserwirtschaft noch Radonexpositionen auftreten, in der Regel allerdings in deutlich geringerer Expositionshöhe.

Röntgengeräte werden in der Industrie zur Materialprüfung, zur Positionierung, zur Füllstandsmessung, zur Dickenmessung und zur Dichtemessung eingesetzt. In der Medizin werden sie zur Diagnose und zur Therapie verwendet.

Eine der häufigsten Anwendungen in Fertigungsbetrieben sind sogenannte "Vollschutzgeräte" zum Beispiel zur Qualitätssicherung oder zur Positionierung von Bauteilen. Es handelt sich dabei um Röntgengeräte, die so konstruiert sind, dass auch ein in Strahlenschutzfragen unkundiger Laie das Gerät ohne Risiko bedienen kann. Eine etwas niedrigere Schutzstufe haben die bauartzugelassenen "Hochschutzgeräte".

Bei den Feinstruktur-Röntgengeräten werden Materialeigenschaften untersucht. Aufgrund der hohen Dosisleistungen besteht bei diesen Geräten die Möglichkeit einer lokalen hohen Strahlenexposition z.B. an den Händen.

Auch in sogenannten Störstrahlern entsteht Röntgenstrahlung. Bei bestimmten technischen Anwendungen wird diese nicht gewünschte Störstrahlung freigesetzt. Dies ist z.B. in Elektronenröhren wie Thyratrons, Klystrons, Wanderfeldröhren und Bildschirmröhren der Fall. Auch in Elektronenmikroskopen, bei der Erzeugung von Radarstrahlung, in Elektronenstrahlschweißgeräten und in Elektronenstrahlverdampfungsanlagen entsteht diese Störstrahlung.

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